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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:03 Uhr

Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Hi,
Eiso ich mach A begrentzt und B zusammen!
Nun wollt ich fragen da ich Theorie bereits bestanden hab und am 30.10 praktisch für Klasse A hab ob ich dann nachdem ich A bestanden hab auch schon A fahren darf??
Oder muss ich zuerst warten bis ich auch Auto bestanden hab???

Danke schon mal:=

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 19:17 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Wenn du Prüfung Der Klasse A Bestanden hast darfst du auch Fahrzeuge der klasse A Fahren,
Allerdings erst wenn dir dein Führerschein bzw. ein Vorläufiger füherschein ausgehändigt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:26 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 23:15 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Nein, habe ich nicht!

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Da ich erst die Prüfung klasse B gemacht habe, Klasse A ca. 3 Monate Später,war es bei mir
so das ich nach der bestandenen Prüfung der Klasse B eine Bescheinugung bekommen habe das ich besagte bestande habe. Mit dieser Bescheinigung aber noch nicht berechtigt war
Fahrzeuge der Klasse B zu Führen.
Mit dieser bescheinigung musste ich zum zuständigen Strassenverkehrsamt und konnte mir aussuchen ob ich einen Kartenführerschein oder einen Vorläufigen nehme.
Kostenpunkt für Kartenführerschein lag glaube ich bei 50 - 60€, und ein Vorläufiger bei ca. 15€.
Der vorläufige Führerschein wurde sofort ausgestellt und ist dann 3 Monate in verbingung mit deinem Personalausweis, und nur in der BRD
gültig.

MFG
Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Davidian
21.10.2006, 13:32 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Also ich habe zuerst die praktische Prüfung B gemacht und später A-b .....Für den vorläufigen Schein musste ich nichts bezahlen ....

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen