Chris021983
15.09.2006, 21:11 Uhr
zu: Frage
Da die bbh für so einen Roller 45 Km/h beträgt ist dieses nicht zulässig!
minho
21.01.2007, 20:11 Uhr
zu: Frage
doch es ist möglich!
du musst nur deine umbauten vom tüv abnehmen lassen.
der tüv prüft dann auch ob fahrwerk, bremsen usw für die höhere geschwindigkeit ausreichen.
die abnahme ist ziemlich teuer, und du musst danach steuern für den roller bezahlen wie für ein motorrad. ausserdem musst du alle 2 jahre zum tüv, un der roller schluckt bei den hohen geschwindigkeiten viel sprit.
also ich an deiner stelle würde mir ein motorrad zulegen, dürfte günstiger werden...