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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sweny
15.09.2006, 20:53 Uhr

Frage

Hallo ich wolte mal Fragen ,ich habe gehört das man mit ein 50ccm Roller schneller machen darf wen man ein 125er nummerschild dran hat aber der Roller darf nicht lauter sein stimmt das ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
15.09.2006, 21:03 Uhr

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Nein, stimmt nicht !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
15.09.2006, 21:11 Uhr

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Da die bbh für so einen Roller 45 Km/h beträgt ist dieses nicht zulässig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
21.01.2007, 20:11 Uhr

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doch es ist möglich!
du musst nur deine umbauten vom tüv abnehmen lassen.
der tüv prüft dann auch ob fahrwerk, bremsen usw für die höhere geschwindigkeit ausreichen.
die abnahme ist ziemlich teuer, und du musst danach steuern für den roller bezahlen wie für ein motorrad. ausserdem musst du alle 2 jahre zum tüv, un der roller schluckt bei den hohen geschwindigkeiten viel sprit.
also ich an deiner stelle würde mir ein motorrad zulegen, dürfte günstiger werden...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit erhöhen

Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe