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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heartagram
27.08.2006, 23:12 Uhr

Aufbauseminar verweigern?

Hallo,

besitze momentan nur Führerscheinklasse A1, Leichtkraftrad.

bei mir wäre das Aufbauseminar meines Führerscheines schon letzten Jahres fällig gewesen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung d.h einen Punkt in der Probezeit.

Nun habe ich es wegen ständigen Auslandaufenthalten andauernt vor mir her geschoben und nun ist letztenendes ein Brief von der Behörde gekommen das es jetzt die letzte Aufforderung sei.

Meine Frage, kurz und knapp:

Wird der Führerschein sofort entzogen und bekomm ich den dann erst wieder nach vollendung des Seminars, oder muss man den dann nochmal machen ?

Kann ich somit den Autoführerschein auch erst danach machen?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
28.08.2006, 00:24 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

Ja, der Entzug steht unmittelbar bevor. Den Autoführerschein kannst Du erstmal verschieben, denn eine neue Fahrerlaubnis bekommst Du erst nach dem Besuch des Aufbauseminars.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heartagram
28.08.2006, 10:10 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

Aber die alte ist für immer gültig? Sowas verjährt nicht oder ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.08.2006, 11:22 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

wenn du ihn 2 jahre abgegeben hast, bekommst du ihn ohne prüfung auch nicht wieder.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- bremst unerwartet

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen