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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NFS89
26.06.2006, 11:37 Uhr

Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

Ich habe gerade eben meine praktische Prüfung für BF17 bestanden  ....jetzt will ich ihn gleich abholen...weiß jemand ob ich da noch eine Gebühr bezahlen muss. Ich habe, falls es wichtig ist, 2 Begleitpersonen.

Bitte schnell antworten :D.

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26.06.2006, 11:41 Uhr

zu: Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

Soweit ich weiß musst du nur zahlen wenn du den Antrag abgibst.
Also ich hab meinen ab 18 gemacht und als ich ihn bekommen hab musste ich nichts zahlen.
Ich würde sagen nein: es sei denn du hast beim Antrag abgeben nix gezahlt.

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26.06.2006, 11:43 Uhr

zu: Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

cool :)...vielen Dank für die schnelle Antwort :D

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26.06.2006, 13:19 Uhr

zu: Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

Jo, hat 18,20 € gekostet. Habe bei Antragsstellung auch etwas über 40 € bezahlt...

Mein EU-Führerschein war auch schon zu sehen  ..
Die wollen wohl überall Geld verdienen. Bestimmt kostet der EU-Führerschein auch noch Geld xD

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26.06.2006, 14:48 Uhr

zu: Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

Also bei mir wars so:
Ich musste 45€ bezahlen als ich meinen Antrag abgegeben habe.
Als ich dann prüfung hatte und bestanden hab hat mir der Prüfer gleich mein Kärtchen gegeben ohne das ich irgendwas zahlen musste oder so.
Aber ich habs nur schon gleich von ihm bekommen weil ich schon 18 war als ich gemacht hab. N Kumpel von mir musste ihn sich holen hat aber, soweit ich weiß, nix bezahlen müssen.
hmm...

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27.06.2006, 08:24 Uhr

zu: Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

damit auch später jemand, der die forensuche benutzt, weiß, wo ich diese Gebühr bezahlen musste:

NRW, Duisburg

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27.06.2006, 11:14 Uhr

zu: Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

seit wann soll das da anders sein? Is doch haargenau das selbe wie wenn ich den normalen B mach...

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27.06.2006, 13:02 Uhr

zu: Gebühr für Führerschein beim Straßenverkehrsamt

Ahh... :D okee alles klar holgi

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Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen