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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKaiser
03.06.2006, 09:47 Uhr

Muss Sich der Prüfer an die Richtlinien halten??

hallo,
und erstmal sehr gutes forum hier!

Also ich hatte Am Donnerstag die Praktische Prüfung der Klasse A vom Fahrerischen her war alles Perfekt jedoch habe ich in einer Baustelle, wo der Randstreifen mitzunutzen war, am ende einen Fahrstreifenwechsel vollzogen angeblich hätte ich das nicht machen dürfen weil da auch ein verzögerungsstreifen war der in ein Autobahnkreuz endete!
2. ich bin in einer "Feldstrasse" (sehr sehr schlechte Fahrbahn und nur 1 1/2 Spur für 2 Fahrzeuge) in die situation mannövriert worden das ich in eine Strasse wo ein Durchfahrtsverbot, ausser Anlieger, gefahren bin!
so nun heisst es ja nach der Prüfungsrichtlinie das solche sachen nicht zu kleinlich zu sehen sein sollen und die Nervosität zu berücksichtigen sei! Ich wurde nicht über die zu fahrende Strecke informiert (sollte aber auch gemacht werden) und sonst hat er auch nicht mit mir geredet auch habe ich kein Prüfungs Abschlussbogen bekommen und keine mündliche erklärung über fehler oder so mein FL hat mir nur gesagt das ich nicht bestanden hatte.

Das kann doch nicht richtig sein den wenn ich die Richtlinie richtig sehe hätte ich bestehen müssen weil das fahrerische perfekt war!


gruss Kaiser

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
03.06.2006, 12:30 Uhr

zu: Muss Sich der Prüfer an die Richtlinien halten??

"weil das fahrerische perfekt war!"

was ist schon perfekt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKaiser
03.06.2006, 14:44 Uhr

zu: Muss Sich der Prüfer an die Richtlinien halten??

zitat:
"was ist schon perfekt!"

Na mein Fahrerschisches!!

Es war ohne jegliche beanstandung immer ordentlich Abstand gehalten, nie zu schnell nie zu langsam immer der situation angepasst (war am regnen!)und in dieser Strasse welche nach der Prüfungsrichtlinie nur zum testen der Geschwindigkeitsanpassung und des Räumlichen sehens befahren hätte werden sollen, waren so tiefe löcher und steine auf der fahrbahn das man einfach nicht schnell hätte fahren können so musste ich voll aufpassen das ich mich nicht lang mach!!
Habe nun von nem Anwalt erfahren das das mit dem Verzögerungsstreifen so von mir richtig war weil das andere eine umgeheung einer geregelten Verkehrsleitung gewesen wäre!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orso
03.06.2006, 16:00 Uhr

zu: Muss Sich der Prüfer an die Richtlinien halten??

Sorry, Kaiser, aber diese Aussage

"..in die situation mannövriert worden das ich in eine Strasse wo ein Durchfahrtsverbot, ausser Anlieger, gefahren bin!"

kann ich nicht nachvollziehen - höchstens als sehr subjektive Interpretation verstehen.

Der Prüfer manövriert keinen Prüfling in(!) eine solche Straße, indem er ihn dazu auffordert - behaupte ich jetzt einfach mal - ist meines Wissens nämlich nicht gestattet.

Habe vor noch nicht allzu langer Zeit auch den A gemacht. Im Vorfeld wurde mir das so, wie o.g., erklärt. Soll heißen, der Prüfer, sagt nicht:"Fahren sie gerade aus oder biegen sie jetzt links ab", wenn dort die Einfahrt nicht gestattet ist.

Bei unserer Prüfung gab's folgende Situation: Man war auf Geradeaus-Fahrt und kam unweigerlich auf eine Anliegerstraße zu, wenn man weiter gerade aus fuhr. Hier sollte man einfach weiter fahren, der Prüfer gab keine Anweisung, ob gerade aus, links oder rechts und er erwartete dann, wenn man auf die Anliegerstraße zufuhr, dass man da NICHT hinein fährt und selbstständig entscheidet, ob man statt dessen rechts oder links abbiegt.

Ähnlich wie mit den Einbahnstraßen. Der Prüfer sagt ja nicht:"Jetzt fahren sie in die NÄCHSTE rechts rein", wenn er weiß, Du darfst da nicht rein, sondern er sagt:"Biegen Sie an der nächstMÖGLICHEN rechts ab". Hier wird eben erwartet, dass man selbst erkennt, welche Straße man be-/einfahren darf und welche nicht - kann ja von einem zukünftigen Fahrzeugführer - egal ob A, B, C oder was auch immer ja wohl auch erwartet werden, oder was meinst Du?

Vielleicht hast Du die Situation falsch interpretiert, weil Du Dich über die nicht bestandene Prüfung und (über Dich selbst?) geärgert hast? Außerdem verstehe ich auch nicht, warum Du nicht gefragt hast, warum Du durchgefallen bist, wenn Du selbst anderer Meinung bist?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKaiser
03.06.2006, 16:33 Uhr

zu: Muss Sich der Prüfer an die Richtlinien halten??

@Orso
in gewisser weise gebe ich dir ja auch recht jedoch wenn du die Strassenverhältnisse die Nervosität und auch das erst recht spät zu erkennende Schild wüßtest würdest du in etwa genauso denken wie der FL ein Mitprüfling und meiner einer!
Ich konnte nicht mit ihm sprechen er hat mich völlig ignoriert und das meine ich ernst!

nach der Prüfung habe ich meinen Bruder und nen Bekannten die Strecke in dieser besagten strasse fahren lassen mein bruder wollte da nicht her weil er sein Motorad auf der Strasse nicht ruinieren wollte und der bekannte iss wie ich in die Durchfahrtsverbotsstrasse reingefahren mit 15 KM/h wegen der schlechten Fahrbahn!

Also nicht nur "Prüflinge" kommen da ins straucheln!

Gruss Kaiser

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKaiser
03.06.2006, 16:43 Uhr

zu: Muss Sich der Prüfer an die Richtlinien halten??

noch was zu dem "mit ihm reden"
Als ich mich vorstellen wollte "vor Fahrtbeginn"
hat er auf meine hand gesehen und sich dann zum fahrlehrer gedreht und ihm gesagt "ach der schonwieder!" (wegen meinem Perso den er schon bei der Theorie sah, wo er mich nicht drauf erkennen WOLLTE)!

und nein sie ZWINGEN einen nicht in solche Strassen aber die haben ihre wege wo sie wissen es ist sehr schwerr zu schaffen!
Und das dürfen die nicht!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerKaiser
03.06.2006, 17:59 Uhr

zu: Muss Sich der Prüfer an die Richtlinien halten??

nun sowas sagt mir mein Menschenvestand!
Sind ja nicht in den USA wo man zb. zu Staftaten verleitet werden darf!!

jetzt ist nur noch die frage wo kann ich was dagegen tun also Widerspruch gegen die Prüfung einlegen?

Gruss Kaiser

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