durbanZA
14.05.2006, 14:41 Uhr
zu: sperre
schlicht und einfach: nein. Die Sperrfrist ist gesetzlich festgelegt.
papercut
19.05.2006, 19:25 Uhr
zu: sperre
@seb:
Beim Kl.B ist das so:
Man kann 172 Jahr vor dem 18. anfangen. Die Theorie kann man 3 Monate vor dem 18. Geb machen.
Die Praxis kann man nur einen Monat vor dem 18. Geb machen. (abholen kann man den Schein erst am Geburtstag)
Die Kosten unterscheiden sich nicht.
Ob das bei Kl.T ähnlich ist, weiß ich nicht
papercut
19.05.2006, 19:26 Uhr
zu: sperre
sorry, mit 172 Jahr meinte ich 1/2 Jahr