MLR1980
15.03.2006, 21:14 Uhr
zu: Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)
richtig,
denn es ist ja der sinn, das du begleitet wirst... und ich denke nicht, das eine ausnahme möglich ist...und ich wüßte auch nicht, wo man das beantragen könnte? vieleicht zulassungsstelle... mal fragen..
rene
16.03.2006, 11:37 Uhr
zu: Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)
es ist z.B. möglich ab 17 den Führerschein zu machen wenn man keine andere möglichkeit hat zur arbeit zu kommen. Dafür musst man zum Psychologischen Gutachten usw., aber bei der Schule wird es kaum gehn, da es ja normalerweise schulbusse gibt