schnullerbacke
10.03.2006, 15:40 Uhr
zu: Faustformel
Suchfunktion benutzen oder in der Rubrik Führerschein kucken. Da steht, was du mit Klasse B darfst:
Kraftfahrzeuge (...) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Also einfach rechnen: 3500 kg - Leermasse (hier 1900 kg) = 1600 kg. Aber: zulässige Anhängelast ist 1500 kg. Also den kleineren Wert.