Karsten
20.02.2006, 20:15 Uhr
Klasse 3 erst nach dem 1.4.1980
Hallo
Ich habe meinen Führerschein 1987 gemacht und möchte gerne eine 125 ccm Fahren da ich aber nach dem 1.4.1980 den Schein gemacht habe müßte ich wieder in die Fahrschule gehen und die A1 Klasse machen.Weiß vielleicht jemand wann die das Gesetz ändern den ich habe schon ein gewisses Alter und Fahrpraxis wo ich meine nicht mehr nur mit 50ccm durch die Gegend zu Fahren.
Danke
jon
20.02.2006, 20:20 Uhr
zu: Klasse 3 erst nach dem 1.4.1980
da wurde nie und wird auch nie ein Gesetz geändert, jedoch kann es sein, dass die Klasse B irgendwann wieder anders zugeschnitten wird, z.B. das man damit nur noch 25cm³ Mofas fahren darf, du darfst dann natürlich weiterhin 50cm³ fahren, genau wie die vor 1980 geborenen weiterhin 125cm³ fahren dürfen.
DaRealAd
20.02.2006, 22:54 Uhr
zu: Klasse 3 erst nach dem 1.4.1980
Die Regelung gibt es nicht dafür, um Personen ab einem Gewissen Alter das Fahren zu erlauben, sonst hätte man das direkt festgelegt. Es handelt sich hier um eine Bestandsschutzregelung, da damals die Klasse 3 zum Fahren von 125er Rollern berechtigte. Dies wurde am 1.4.1980 geändert, und da man den Altinhabern nicht einfach die Berechtigung wegnehmen konnte, wurde diese Übergangsvorschrift eingeführt. Eine Gesetzesänderung wird es da ziemlich sicher nicht geben. Wenn du den Führerschein erst danach erworben hast, gibt es für dich nur die Möglichkeit die Führerscheinklasse A1 oder A (vermutlich von Preis-/Leistungsverhältnis sinnvoller) zu erwerben.