hansfred_jannsen
19.12.2005, 20:05 Uhr
Anhänger mit B
Hi,
Kann mir mal einer Sagen obich das so richtig seh:
DIe Anhängelast darf nicht mehr als das Leergewicht des PKW´s betragen und nicht mehr als 3,5t wiegen.
ist das richtig so oder fehlt bzw ist was falsch?? das bezieht sich auf führerscheinklasse B.
wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte oder mir einen link gibt wo ich sowas nachlesen kann.
danke schonmal im vorraus
hansfred_jannsen
19.12.2005, 21:48 Uhr
zu: Anhänger mit B
ja, danke hast mir sehr geholfen!
aber nochmal für die ganz doofen zur sicherheit :D
"wenn die zulässige Gesamtmasse dieser Kombination nicht 3,5 Tonnen überstigt."
bedeutet tatsächliches gewicht also mit zugerechneter ladung, oder?
heisst folgendes währe z.B. möglich:
pwk: leergewicht 1,5t
anhänger: auch 1,5t
insgesamt also 3 tonnen währe also möglich wenn ich das richtig sehe? und damit dürfte ich maximal dann noch 0,5 t laden. ist es doch nicht tätsächliche sondern leermasse und ich dürfte so viel laden wie ich will (bzw. soviel wie der hänger laut betriebsanleitung tragen darf)
aber z.B. pkw: leergewicht 1,0t und hänger 1,5t wäre nicht möglich.
aber das mit bis zu 750kg. heisst das wenn mein fahrzeug 500kg wiegen würde (rein theoretisch) dürfte ich trozdem ein hänger bis 750kg ziehen?
DaRealAd
20.12.2005, 17:38 Uhr
zu: Anhänger mit B
Nochmals ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:
Mein Pkw hat ein eingetragenes Leergewicht von 1413 kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 2390 kg.
Ein Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 1100 kg dürfte mit Klasse B gefahren werden, da 1100 kg < 1413 kg und 2390 kg + 1100 kg < 3500 kg.
Für einen Anhänger mit 1200 kg benötigt man dann Klasse BE, da das zulässige Zuggesamtgewicht dann 3590 kg beträgt und somit die 3,5 t überschreitet.
Einen Anhänger mit maximal 750 kg Gesamtgewicht darfst du aber immer mit Klasse B fahren, auch hinter einem Zugfahrzeug mit 3,5 t zGG.
Das ist bisher alles nur die fahrerlaubnisrechtliche Seite, dort zählen nur die im Schein eingetragenen Leermassen und zulässigen Gesamtmassen.
Erst bei der Anhängelast geht es dann um das tatsächliche Gewicht.
hansfred_jannsen
20.12.2005, 19:07 Uhr
zu: Anhänger mit B
vielen dank an alle!!
jetzt hab ichs kapiert.
Frank W.
22.12.2005, 22:12 Uhr
zu: Anhänger mit B
Bsp: zGM Fahrzeug= 1750kg
zGM Anhänger= 1750kg
zGM Fahrzeug+ zGM Anhänger= 3500kg
Diese Kombination darfst du mit der Klasse B fahren. Die zGM (zulässige Gesamtmasse) berechnet sich aus Leergewicht+ Zuladung bis zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges bzw. Anhängers.
Die zGM des Anhängers darf nicht größer wie die zGM des Fahrzeuges sein und die gesamte Kombination darf 3,5t nicht überschreiten.Die Stützlast darf nur 50kg betragen.Eine Doppelachse gilt als eine Achse wenn der Abstand zwischen beiden Achsen max. 90cm beträgt.
Stefan Süßmann
23.12.2005, 13:27 Uhr
zu: Anhänger mit B
"Bsp: zGM Fahrzeug= 1750kg
zGM Anhänger= 1750kg
zGM Fahrzeug+ zGM Anhänger= 3500kg
Diese Kombination darfst du mit der Klasse B fahren. Die zGM (zulässige Gesamtmasse) berechnet sich aus Leergewicht+ Zuladung bis zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges bzw. Anhängers.
Die zGM des Anhängers darf nicht größer wie die zGM des Fahrzeuges sein und die gesamte Kombination darf 3,5t nicht überschreiten.Die Stützlast darf nur 50kg betragen.Eine Doppelachse gilt als eine Achse wenn der Abstand zwischen beiden Achsen max. 90cm beträgt. "
Das ist alles Unsinn!!!!
mfg
Stefan
temensis
23.12.2005, 15:45 Uhr
zu: Anhänger mit B
Ohje ohje Frank W blamiert nicht nur sich sonden auch die ganze Ausbildungsstelle.Peinlich!
Wie ich bereits an anderer Stelle erwähnt habe mache ich gerade den BE Führerschein.
Dort hat man uns etwas ganz anderes beigebracht.
So wie es Uti dargestellt hat stehts auch in den Büchern!Also wird es schon stimmen.
Gruß Temensis