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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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18.12.2005, 18:32 Uhr

FL und Prüfer

Guten Abend zusammen.

Ich möchte weder über Fahrlehrer und Prüfer negativ sprechen, noch deren Kompetens
in frage stellen. Jedoch sind mir viele
Antworten und vorallem Meinungen sehr wichtig.

Ich, 28 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, dürfte mit der Klasse B in kürze fertig sein. Habe, wenn alles klappt, ende Jan.anf.Febr.Prüfung.
Ich habe keine probleme mich unterzuordnen,
weil ich weiss, dass mein FL wirklich mit seinen
30 Jahren Berufserfahrung einiges auf dem Kasten hat. Er ist zwar doppelt so alt wie ich,
aber manchmal könnte ich vor Wut kotzen.
Ich sage natürlich nichts und wenn er mich kritisiert fange ich keine Diskusion an.
ZB. besteht er drauf, dass ich im 1.Gang um die
Kurve fahre. Warum??? Denn Wenn ich an einer
Kreuzung nach rechts will, die Ampel ist grün; warum soll ich erst abbremsen und erst in den 1.Gang zurück, um direkt danach in den 2.Gang zu schalten.
Oder: auf der Autobahn, ein Schild- 80 bei Nässe-, keine 2 min.vorher hat es noch geregnet.Also ich auf 80 runter, natülich falsch
seiner Meinung nach.Hallo, ist das so eine Art des willens immer recht zu haben oder fühle ich mich einfach nur zu schnell auf den Schlips getreten?
Auch die Prüfungsgeschichten von FL algemein
sind 1.Klasse. Wenn es nach den Erzählungen geht, wäre der Prüfer in der Lage, schon nach dem drehen des Zündschlüssel, den Prüfling
durchfallen zu lassen.

Ich weiss auch, dass in diesem Forum eine menge FL und sicher auch Prüfer angemeldet
sind, deren Meinung mir sehr am Herzen liegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.12.2005, 18:50 Uhr

zu: FL und Prüfer

Eine Ferndiagnose, ob dein Fahrlehrer im Einzelfall nun recht hat oder nicht, ist kaum möglich.

Zum Abbiegen im 1. Gang: Auch da gibt es keine pauschale Empfehlung. Biegt man in eine sehr enge Seitenstraße ein, wo auch noch direkt an der Einmündung geparkte Fahrzeuge stehen, und ist diese Straße keine Einbahnstraße, sodass also ein anderes Auto entgegenkommen kann, dann ist wohl richtig, im 1. Gang abzubiegen. Ist die Einmündung etwas weiträumiger, dann kann man in der Regel auch im 2. Gang abbiegen. Außerdem hängt das natürlich auch von deinem Ausbildungsstand ab: In den ersten Fahrstunden kommen Fahrschüler häufig nicht ausreichend schnell mit dem Einlenken und Gegenlenken nach, sodass es wieder richtig sein kann, etwas langsamer (also im 1. Gang) abzubiegen.

Zu den 80 km/h bei Nässe: Wenn die Straße nicht wirklich vollständig mit einem Wasserfilm bedeckt war, dann gilt das Tempolimit auch nicht. Ob das nun der Fall war, weil es zwei Minuten vorher geregnet hat, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Es ist aber anzunehmen, dass dein Fahrleher dich nicht mit überhöhter Geschindigkeit durch die Gegend schickt, also vermute ich, dass eben noch keine Nässe vorlag.

Die Horrorgeschichten über die Prüfer finde ich nicht so gut. Man soll zwar dem Fahrschüler im Laufe der Ausbildung auch ein Gefühl dafür vermitteln, was der Prüfer durchgehen lässt und was nicht, aber das ständige "Drohen" mit dem Prüfer könnte auch bedeuten, dass dein FL keine sachlichen Argumente findet, warum man dieses tut oder jenes nicht tut.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

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