MrMurphy
03.12.2005, 14:44 Uhr
Stimmt so nicht
Hallo,
das stimmt so nicht sondern kommt auf die Umstände vor Ort an.
Grundsätzlich ist das Wenden in beide Richtungen erlaubt. Das Problem, wenn man vorwärts in eine Einfahrt hineinfährt ist, das einem beim Rückwärtsfahren häufig durch Mauern oder Pfeiler die Sicht versperrt ist. Wenn man trotzdem blind fährt und es kommt jemand ist man mit Sicherheit durchgefallen, weil man geben die §§ 9 und 10 StVO verstoßen hat.
Wenn man vorwärts aus einer Ausfahrt hinausfährt ist die Sicht im allgemeinen deutlich besser, da man den Kopf nicht so verdrehen muss und man einen weniger großen Teil des Autos vor sich hat.
Gruß
MrMurphy
Volume
03.12.2005, 23:34 Uhr
zu: Prüfung Verkehrsgerecht Wenden
Du kannst auch durchfallen, wenn du einen "schlechten" Prüfer hast und du vergisst , die Handbremse anzuziehen ;)