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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mignar
13.11.2005, 20:59 Uhr

Mofa.. Theorie änderungen!?

Hallo,
ich habe von meinem Fahrlehrer gehört das die Theorie stunden für die Mofa Prüfbescheinigung geändert wurden. Nämlich von 6 auf ganze 12 Theoretische stunden. Kann das stimmen?

Hoffe auf antwort
Mig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
13.11.2005, 21:09 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Hallo
Es waren schon immer 12 Theoriestunden bei Ersterwerb für alle Klassen. 6 sind es nur wenn du bereits im Besitz einer Führerscheinklasse bist.
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rockyna
14.11.2005, 17:54 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Hallo Mignar
Sorry,tut ma leid für meine Information ;-)
Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mignar
14.11.2005, 21:41 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Also sind es nur 6 doppelstunden Theorie.
Mein fahrlehrer meint, er hätte einen Brief vom Tüv bekommen wo drin steht das sich das geändert hat.
Eigentlich möchte ich nicht noch 6 weitere doppelstunden dranhängen...

Mig

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15.11.2005, 01:14 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

Dein Fahrlehrer meinte vielleicht etwas anderes. Die 6 Unterrichte gelten nur für einen speziellen Mofa-Kurs. Wenn dieser Kurs nicht zustande kommt (zu wenig Mofa-Bewerber), dann dürfen die Mofa-Fahrer auch zusammen mit anderen (Zweirad-)Fahrschülern ausgebildet werden und müssen in diesem Fall alle Unterrichte besuchen, d.h. so wie für die Klasse M mindestens 14 mal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 16:04 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

@ sonhol:

Anlage 1 zur FeV besagt folgendes:

1. Die theoretische Ausbildung muss mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten umfassen.

2. Der Kurs ist getrennt vom theoretischen Unterricht für Bewerber um eine Fahrerlaubnis durchzuführen.
--> seperater Mofa-Kurs ist vorgesehen

3. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, können die Bewerber am theoretischen Unterricht für die Klassen A, A1 oder M teilnehmen.

Deine Interpretation der Worte "am theoretischen Unterricht für die Klassen A, A1 oder M teilnehmen" ist nun, dass die Mofa-Bewerber dennoch nur 6 Doppelstunden teilnehmen. Meine Interpretation (und die der zuständigen Landesverkehrsministerien) ist eine andere, nämlich dass Mofa-Bewerber in diesem Fall an allen Unterrichten für die Motorrad-Klassen teilnehmen müssen, was im Fall der Klasse M mindestens 12+2=14 Unterrichte wären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 22:23 Uhr

zu: Mofa.. Theorie änderungen!?

»mein minister folgt deiner ansicht.
ziehe also letztes posting zurück.«


Danke, dann ziehe bitte noch die Aussage zurück, dass ich eine schlechte Nacht hatte ;-)

Ich war übrigens schon am Suchen, konnte das Schreiben des Verkehrsministeriums aber auf die Schnelle nicht finden. Hast du zufällig gerade den Wortlaut da? Oder hast du diese Ansicht auf einer Website gefunden? Ich selbst finde diese Rechtsauslegung nämlich keineswegs selbstverständlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

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Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

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