Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren