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Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Crissie
02.11.2005, 23:29 Uhr
In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
Hallo,
Heute hatte ich meine erste doppelte Fahrstunde. Der Fahrlehrer meinte ich muesste unbedingt eine Vollbremsung in der Pruefung machen und diese auch ueben. Wenn ich mich weigere faehrt er nicht mehr mit mir.
Ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und es ist natuerlich gefaehrlich so etwas zu machen. Dass muss mir kein Arzt bestaetigen, ich spuere ja schon bei seinen bloeden Ausweichuebeungen dass es weh tut und der Gurt spannt und auf den Bauch danach auch sehr weh tut.
Fahrschule muss ich machen weil ich meinen auslaendischen Fuehrerschein anerkennen lassen muss. D.h ich kann fahren und weiss auch wie man eine Vollbremsung macht (fahre schon 10 Jahre Auto).
In der Pruefung muss man es ja nicht immer machen und ich werde einfach mit der Pruefer reden, schlage ihm vor alles andere zu machen blos nicht Vollbremsung.
Kann man sowas wagen? Will ja nicht mein Geld zum Fenster verschwenden.
Danke
Crissie
Dani N.
03.11.2005, 00:18 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
hallo Crissie,
ich habe selber vier Kinder, ich kann mir schon denken, dass das im 7. Monat sehr unangenehm ist. Auf keinen Fall solltest Du Dein Kind irgendwie gefährden. Sprich doch mal mit Deinem Frauenarzt darüber, wie der das einschätzt.
Vielleicht kannst Du Dich ja an die Vollbremsung mal rantasten und eventuell versuchen Dich dabei mit druchgestreckten Armen am Lenkrad abzustützen. Auf dem Motorrad funktioniert das ja. Da muss man beim Bremsen die Arme sogar durchgestreckt lassen, man hat ja keinen Gurt der einen hält und die Verzögerung ist sicher nicht geringer als beim PKW.
Wenn Du jetzt mit dem Führerschein wartest, bis das Kind geboren ist, ist ja auch blöd. Weil Du in den ersten Wochen nicht gut von zuhause wegkommst um Fahrstunden oder Prüfung zu machen.
Gruß Dani
neon
03.11.2005, 02:50 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
eben...
das is genauso wie die leute die ihren hund im auto mitnehmen und sich dann nicht trauen im geforderten moment ordentlich zu bremsen... is zwar vielleicht ein bisschen blöder vergleich, aber ich möchte nicht wissen wieviel (auffahr-)unfälle es dadurch schon gegeben hat...
Dani N.
03.11.2005, 04:13 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
@Heuschrecke und neon,
ey ihr Nachtwächter, Schwangerschaft ist keine Krankheit. Ohne eine schwangere Frauen würde es auch Euch nicht geben.
Auch als Schwangere muss man sich manchmal ins Auto setzen um von A nach B zu gelangen. Da ist es vollkommen egal ob als Fahrer oder als Beifahrer. Ich zog es vor selber zu fahren, weil ich da die Situation im Blick habe und rechtzeitig reagieren kann. Ich kann mich etwas am Lenkrad abstützen z.B.
Außerdem wird hier nicht von einer Notbremsung im Gefahrenfall gesprochen, sondern Crissie hat lediglich gefragt, ob man in dieser speziellen Situation in der Fahrschule auf das Vorführen dieser Übung nicht verzichten kann, da sie bereits autofahren kann und lediglich für Deutschland noch keinen gültigen Führerschein besitzt.
Lasst Euch also konstruktive Antworten einfallen postet nicht so unnötiges Blabla. Es geht nämlich nicht so schnell, den Führerschein wieder in Angriff zu nehmen, wenn das Baby erst mal da ist. Zum andern ist es ausgesprochen unangenehm, kein Auto fahren zu können, wenn man ein Baby hat. Mit Kinderwagen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen ist nicht gerade der Renner, kann ich Euch versichern und demnächst, im Winter, den Kinderwagen durch den Matsch zu schieben auch nicht.
Mitdenken ist bei manchen Glücksache. Aber vielleicht hat Crissie Glück und trifft auf einen verständnisvollen Prüfer. Soll ja sogar intelligente Männer geben.
Viviane
03.11.2005, 09:04 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
aber wieß sie denn, ob nicht in der prüfung, ineiner der stunden oder hinterher wenn sie fährt mal eine vollbremsung nötog wird? weil z.b. (worst case) ein kind auf die straße läuft? was macht sei dann? ist ihr dann das eigene kind wichtiger als ein fremdes?
Crissie
03.11.2005, 11:09 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
Danke Dani,
endlich jemand der richtig gelesen hat.
Es geht nicht darum dass ich nicht bremsen kann. Natuerlich werde ich immer bremsen wenn es noetig ist auch wenn es eine Vollbremsung ist. Ich will doch keinen Unfall bauen!
Ich habe meinen Fuehrerschein schon seit 10 Jahren, fahre unfallfrei. Es geht darum dass ich mein Kind nicht gefaehrden will indem ich einen bloeden Verkehrsuebungsplatz einfach so in 40 oder 50 km/h eine Vollbremsung machen soll. Ist das nicht etwas logisch?
Meint ihr ich setze mich als Schwangere ins Auto und fahre wie eine bloede durch die Gegend ohne zu bremsen? ????
Ich werde mir so lange eine Fahrschule suchen bis ich eine finde die bereit ist mit mir ohne Uebung der Vollbremsung zur Pruefung zu fahren.
Ich brauche keine volle Ausbildung sondern nur einen Fahrlehrer der mit mir zum Tuev faehrt.
Gruss
Crissie
Duff
03.11.2005, 11:16 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
Also meine Schwester ist jetzt im 8ten Monat schwanger und hat musste letztens auch eine Vollbremsung hinlegen, dem Kind hats glaub ich nichts getan.
Du schiebst das untere Stück Gurt schon unter deinen Bauch? So das halt im Falle eine Vollbremsung das Gewicht nicht auf das Kind drückt?
Duff
Dani N.
04.11.2005, 04:19 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
@Heuschrecke
also wenn der Fahrlehrer und Crissies Prüfer genauso drauf sind wie Du. Dann hat sie keine Chance den Führerschein demnächst zu bekommen.
Nochmal von vorne. Es ist für eine junge Mutter eine erhebliche Einschränkung nicht Autofahren zu können. Nach der Geburt des Kindes dauert es sicher mehr als einen Monat, bis Chrissie den Führerschein wieder in Angriff nehmen kann. Ein Kind wird meist mehrere Wochen gestillt. Während dieser Zeit kann sich eine Mutter nicht mal schnell für drei Stunden verabschieden um eine Doppelstunde in der Fahrschule zu absolvieren.
Auch als Schwangere ist man Herr seiner Sinne und Extremitäten und kann ein Fahrzeug sicher beherrschen. Auch die Rundumsicht ist nicht eingeschränkt. Außerdem kann man mit Einschränkungen jeder Art durch eine vorausschauende Fahrweise und angepasster Geschwindigkeit fertig werden. Sonst dürten sich z.B. Gespanne mit Anhänger auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
(Trotzdem käme Schumi nie auf die Idee, ein Rennen mit einem Anhänger hintendran zu bestreiten / kleiner Scherz am Rande)
Eine Schwangere hat mehrere Kg Gewicht im Bauch, die bei einer Bremsung nach vorne ziehen. Das Bauchgewebe ist im 7. Monat schon ziemlich gedehnt und angespannt. Deshalb kann das sehr unangenehm und schmerzhaft sein. Das hat nicht alleine damit zu tun, ob der Gurt drückt oder nicht. Mein Tip, sich beim Bremsen am Lenkrad abzustützen war deshalb sicher auch nicht unbedingt das Gelbe vom Ei.
Eine Schwangere Frau wird sich deshalb als Autofahrerin immer äußerst vorsichtig bewegen, um scharfen Notbremsungen aus dem Wege zu gehen. Aber das tut der Fahrer eines LKW, der mehrere tausend Liter Flüssigkeit geladen hat schließlich auch.
Untersuchungen haben ergeben, dass die bei Schwangerschaft durch den Gurt hervorgerufenen Verletzungen und Gefahren stets geringer sind, als es die Unfallfolgen ohne Sicherheitsgurt wären. Das ist alles.
Eine Untersuchung, ob eine Vollbremsung dem ungeborenen Kind schadet oder nicht gibt es nicht und kann es nicht geben. Jede plötzliche Erschütterung kann Wehen auslösen und zu einer Frühgeburt führen.
Alles andere ist Blödsinn und bringt Chrissie um keinen Millimeter weiter.
Fakt ist, der Fahrprüfer kann die Vollbremsung verlangen muss es aber nicht. Der Fahrlehrer ist an sich vom Gesetz her verpflichtet, dem Schüler diese Aufgabe abzuverlangen. Am Ende der Ausbildung müssen beide unterschreiben, dass sie den Richtlinien gemäß durchgeführt wurde. Was wirklich stattgefunden hat, kann zunächst niemand kontrollieren.
Für den Fahrlehrer besteht das Risiko, dass das doch irgendwann, irgendwie herauskommt und dann hat er vermutlich ein Problem.
Chrissie müsste einen Fahrlehrer finden, der sich auf dieses Vabanquespiel einlässt und hoffen, dass der Prüfer von ihr keine Vollbremsung verlangt. Den Prüfer zu bitten auf diese Fahrübung zu verzichten halte ich auch eher für kontraproduktiv. Ich weiß nicht ob der Prüfer dann noch einen Handlungsspielraum hat.
Ich denke Chrissie kann in diesem Fall nur auf die Sensibilität des Prüfers hoffen.
Warum ich diesen ganzen Sermon hier nochmal geschrieben habe?
Weil mir einige hanebüchenen, unintelligenten und vor allem unsensibel-machomäßigen Kommentare einfach auf die Nerven gehen.
Gruß Dani
PS
wer sich mit Nicknamen Heuschrecke im Forum einträgt, muss damit rechnen, mit diesem Tier verglichen zu werden. Welcher Körperteil des Tieres zum Vergleich herangezogen wird, bleibt jedem Forumsteilnehmer selbst überlassen.
Andreas Wismann
04.11.2005, 10:23 Uhr
Ausbildungsvorschriften
Vielleicht schauen wir mal in die Fahrschüler-Ausbildungsordnung:
§ 7 Ausnahmen:
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
(...)
4. die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 30 Abs. 1 oder 2 oder § 31 Abs. 1 oder 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll, (...)
Mit einfachen Worten, die gesamte Ausbildung unterliegt nicht den üblichen Vorschriften:
Keine Grundausbildung vorgeschrieben,
keine Sonderfahrten vorgeschrieben,
keine Grundfahraufgaben und deshalb insbesondere
keine Vollbremsung vorgeschrieben.
Der Fahrlehrer kann sich (privatrechtlich) natürlich weigern, Schwangere auszubilden, jedoch, wenn er sich auf die Ausbildungsordnung beruft, liegt er daneben. Er könnte aber genauso Studenten oder Dachdecker ablehnen, seine Sache. Aber es ist völlig legitim, @Crissie, sich in deiner Situation eine Fahrschule zu suchen, die bereit ist darauf einzugehen.
Du musst wahrscheinlich bei einer Prüfung innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem ausgezählten Termin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Die einzige Hürde wäre dann noch, wenn der Prüfer die Vollbremsung tatsächlich sehen wollte. Nun kann ich nicht für jeden Prüfer sprechen, aber die, die ich kenne, würden einen Teufel tun und sich dabei ausgerechnet die Bremsung rauspicken (viel zu riskant, weil keiner von denen in einen Rechtsstreit verwickelt werden möchte, man stelle sich mal vor, es würde etwas passieren, usw. usw.). Hier wird ein vernünftig denkender Prüfer ganz einfach eine beliebige andere Aufgabe prüfen. Ich kann mir vorstellen, dass die Fahrschule so etwas vorher sogar verbindlich(!) mit der Prüforganisation abklärt.
Frag einfach mal in den Fahrschulen deines Ortes nach.
Im Übrigen hat meine Frau, ihres Zeichens Hebamme, Folgendes gesagt:
Problematisch kann eine Vollbremsung natürlich schon sein, besonders weil es sich wohl nicht so prickelnd anfühlen muss. Es ist generell unbedingt darauf zu achten, dass der Beckengurt korrekt sitzt, das heißt eben NICHT in Bauchhöhe, sondern direkt über den Oberschenkeln (was ja sowieso richtig ist, auch ohne Schwangerschaft). Und auch sie kann sich beim besten Willen nicht denken, dass einer der Herren(?) ohne Not das Risiko einer unnötigen Vollbremsung eingeht. Weil die alle nix davon verstehen ;-)
Andreas Wismann
04.11.2005, 10:26 Uhr
Nachtrag
»Weil mir einige hanebüchenen, unintelligenten und vor allem unsensibel-machomäßigen Kommentare einfach auf die Nerven gehen«
Mir auch. Aus diesem Grund habe ich die heftigsten auch schon gelöscht.
Andreas Wismann
04.11.2005, 11:19 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
Fassen wir zusammen:
Sonhol:
»muss ich auch alle nötigen verkehrsvorgänge beherrschen«
Chrissie:
»ich kann fahren und weiss auch wie man eine Vollbremsung macht (fahre schon 10 Jahre Auto).«
Sonhol:
»dein fl hat recht. er muss alles ausbilden was vorgeschrieben ist
(...)
es ist richtig, dass sie keine "ausbildung" i.s. der normalen ausbildung braucht«
Wismann:
Damit wäre das Problem ja schon gelöst ;-)
Sonhol:
»ansonsten kann ich aber langsam wirklich das "gezeter" (nicht so bös gemeint wie es sich anhört) einiger frauen nicht mehr nachvollziehen«
Wismann:
Eventuell ist das den Frauen egal.
Andreas Wismann
04.11.2005, 11:57 Uhr
zu: In der Schwangerschaft Vollbremsung ?
Ein wundervolles Schlusswort, nichts für ungut.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte
Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?
Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt
Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz
An einer Unfallstelle wird vor Gefahren gewarnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte
Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?
Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten
Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden
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