MLR1980
06.10.2005, 21:13 Uhr
zu: zögerlicher Fahrt bei der praktische Prüfung, ist Feler..???
Hi morolga,
der § 1 Abs. 1 der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung verlangt von der Ausbildung: "die Befähigung zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewußten Verkehrsteilnehmer."
Der Prüfer beurteilt in der Fahrerlaubnisprüfung, ob der Prüfling diese Vorraussetzung erfüllt. Eine zu zögerliche fahrweise kann also schon ein Entscheidungskreterium sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das das alles war, warum du nicht Bestanden hast.
D-Juliane
07.10.2005, 17:11 Uhr
zu: zögerlicher Fahrt bei der praktische Prüfung, ist Feler..???
HI
ich bin auch nur durchgefallen, weil ich angeblich zu zögerlich geguckt habe!!!!