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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
06.10.2005, 21:13 Uhr

zu: zögerlicher Fahrt bei der praktische Prüfung, ist Feler..???

Hi morolga,

der § 1 Abs. 1 der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung verlangt von der Ausbildung: "die Befähigung zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewußten Verkehrsteilnehmer."

Der Prüfer beurteilt in der Fahrerlaubnisprüfung, ob der Prüfling diese Vorraussetzung erfüllt. Eine zu zögerliche fahrweise kann also schon ein Entscheidungskreterium sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das das alles war, warum du nicht Bestanden hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern D-Juliane
07.10.2005, 17:11 Uhr

zu: zögerlicher Fahrt bei der praktische Prüfung, ist Feler..???

HI
ich bin auch nur durchgefallen, weil ich angeblich zu zögerlich geguckt habe!!!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind