Georg_g
14.09.2005, 15:25 Uhr
zu: Aushilfsfahrlehrer
Solltest du solche Fragen nicht besser mit deinem Arbeitgeber besprechen? Immerhin muss man sich ja auch über die Bezahlung einig werden, wenn du mit deinem eigenen Auto fährst.
Ansonsten gibt es keine Vorschrift, wonach ein Ausbildungsfahrzeug auf den Fahrschulinhaber zugelassen sein muss. Es muss den üblichen Vorschriften entsprechen und du solltest einen Nutzungsvertrag darüber abschließen.