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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:33 Uhr

Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Hallo,

ich habe letztes Jahr im November meine Theorieprüfung abgelegt. Es ist ja glaub ich so, dass wenn ich bis dahin nicht meine Praktische mache, das Ganze verfällt und ich es noch mal machen muss, stimmt das so? Ich stehe kurz vor der praktischen und bin ganz schön unter Druck deswegen...

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
30.08.2005, 18:35 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig, danach verfällt sie und du musst sie nochmal machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:36 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

also doch wie ich mir das gedacht habe... hmmm dann in den nächsten 8 Wochen Gas geben zwecks Bestehen... Danke Dir!

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Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

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Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

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Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

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