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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
superheroe
02.08.2005, 15:58 Uhr
Kombiführerschein Auto und 125er
Hallo zusammen
Ich werde im Oktober 17 und wollte anfang nächtes Jahr mit dem Autoführerschein anfangen. Gibt es eigentlich eine Möglichkeit Autoführerschein und 125er zusammen zu machen? Ich hab da eigentlich noch so gar keine Ahnung von ...
Ich möchte dann halt erstmal die ersten 2-3 Jahre mit der 125er fahren, bis ich Geld verdiene um Versicherung etc fürs Auto zahlen zu können.
Meine Eltern haben gesagt, ich kann gerne bis ich mein eigenes Auto habe mit deren altem Gold rumfahren.
Danke schonmal
Gruß Daniel
Rockyna
02.08.2005, 16:33 Uhr
zu: Kombiführerschein Auto und 125er
Hallo
Klar könntest du B und A1 Schein kombiniert machen.Aber ich rate dir zum Klasse A Schein,der ist nur geringfügig teuerer,zb die praktischen Prüfungskosten. Aber die Sonderfahrtenanzahl ist gleich: 4Autobahnfahrten
5 Überlandfahrten
3Nachtfahrten
Dann könntest du viel schnellere Maschinen mit 18 fahren und wenn du eher Schwächere fahren willst,dann kannst du später immernoch größere Motorräder fahren. Aber 125er Schein musst du immer nur Maschinen bis 125ccm und 14Ps fahren. Mit dem A Schein kannst du auch nur 125er Roller fahren,aber wie gesagt du hättest die Möglichkeit immernoch größere zu fahren.
Also is mein Meinung dazu.
Gruß
drottning
02.08.2005, 16:39 Uhr
zu: Kombiführerschein Auto und 125er
Wenn du im Oktober nächstes Jahr 18 wirst, ist es früh genug, im Frühjahr anzufangen (oder gilt für dich der Führerschein ab 17 in Niedersachsen oder nächstes Jahr wohl auch in NRW?) Ich würde aber auf jeden Fall den Führerschein A beschränkt mit 18 machen, nicht A1. Für die paar Monate, bis zu 18 wirst, lohnt sich A1 nicht, außerdem sind die beschränkten Leichtkrafträder (80 km/h), die du unter 18 fahren musst sehr teuer in der Versicherung.
Die Kosten für A beschränkt sind nur unwesentlich höher und du kannst damit dann nach zwei Jahren offen fahren, ist also ein Führerschein fürs Leben.
Du kannst dir dann mit 18 ein Motorrad mit 34 PS kaufen, da gibt es recht günstige, die sind auch billig im Unterhalt und du kannst auf jeden Fall flotter fahren als mit einer 125-er.
superheroe
02.08.2005, 16:44 Uhr
zu: Kombiführerschein Auto und 125er
Das ging ja schnell!
Kann man denn Klasse A auch schon mit 17 machen? Ich hoffe ich verstehe das jetzt richtig, dass ich mit dem Klasse A alles fahren darf wenn man alt genug ist?
Und ab wann kann man 250er und so weiter fahren?
superheroe
02.08.2005, 16:49 Uhr
zu: Kombiführerschein Auto und 125er
Ui ich tippe zu langsam *g*
Ja ich wohne in NDS und dürfte also mit 17 Auto fahren.
Also wenn ich Klasse A mache, darf ich erst mit 18 Auto fahren? Das würde mich auch nicht weiter stören, solange ich Geld gespart hätte im Gegensatz zu A1.
Ich hoffe, dass ich das jetzt hier richtig verstanden habe
drottning
02.08.2005, 17:05 Uhr
zu: Kombiführerschein Auto und 125er
In Niedersachsen könntest du im Prinzip schon jetzt mit dem Führerschein anfangen, du machst A1 (ab 16 bis 80 km/h beschränkt, ab 18 ohne Geschwindigkeitsbeschränkung) und B. Mit A1 darfst du sofort fahren, mit der Klasse B ab 17 (bis du 18 bist, nur in Begleitung einer Person ab 30 Jahre, die mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins ist.)
Ich glaube, dir ist aber mit beiden nicht so gedient, also rate ich dir, fange nächstes Frühjahr an mit A beschränkt und B.
Du kannst die Theorie zusammen 3 Monate vor dem 18. machen, die praktische 1 Monat, das wäre im September, würde vom Wetter her passen. Du könntest die Autoprüfung wohl auch früher machen, dann gilt das begleitete Fahren bis du 18 bist.
Mit dem A beschränkt-Schein darft du ab 18 Motorräder bis 34 PS fahren, nach zwei Jahren dann alles. Du kannst dir also beispielsweise eine 600-er kaufen, auf 34 PS drosseln und nach 2 Jahren aufmachen.
Driv0r
02.08.2005, 17:21 Uhr
zu: Kombiführerschein Auto und 125er
Beim Führerschein mit 17 in Niedersachsen darf NUR von den Erziehungsberechtigten begleitet werden!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Zone mit einer
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht
Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt
Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert
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