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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern virenfreak
28.07.2005, 12:12 Uhr

Führerschein ab 17-Begleitperson

Hallo,
mittlerweile ist der Führerschein ab 17 in NRW ja auch zugelassen. Wenn ich ihn dann nun habe, muss ich dann immer mit Mami und Papi fahren oder reicht es auch, wenn meine Freunde mit mir fahren, die schon 19 und 20 sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
28.07.2005, 16:24 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

>Mindestens 30 Jahre alt

Ich mein, die Bedingungen sind ja alle Verständlich, bis auf diese! Würde 5 Jahre den Führerschein zu haben nicht reichen? Dann könnten auch mal die älteren Geschwister mitfahren. Die Eltern werden wohl kaum Zeit dafür haben... Oder wie seht ihr das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
28.07.2005, 17:03 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

Also, ERSTMAL: Der FS mit 17 in NRW kommt erst Ende des Jahres!!! Und ist auch erst ab dann beantragbar. D.h. du kannst FRÜHESTENS im Frühjahr 2006 dann mit Begleitperson unterwegs sein, weil du ungefähr bis dahin brauchst um den Lappen zu bestehen.

So, und zu der Begleitperson: Es geht darum dass eben kein Chaot (die jungen Leute zwischen 18 und 25 sind eben chaotisch im Straßenverkehr) mitfährt. Und um ganz sicher zu gehen dass es kein Chaot ist muss die Person eben 30 Jahre alt sein. Ich denk das hat auch den Hintergrund dass eben nur die Eltern mitfahren sollen und keine Freunde/Geschwister, da diese auf den 17-jährigen nicht so autoritär wirken und dieser eher auf seine Eltern hören würde ;-)) (Stimmts?)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
29.07.2005, 10:49 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

"Und um ganz sicher zu gehen dass es kein Chaot ist muss die Person eben 30 Jahre alt sein."

Ich glaube, DEN Zusammenhang habe ich noch nicht verstanden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.07.2005, 11:00 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

"Ich glaube, DEN Zusammenhang habe ich noch nicht verstanden!"

In der Regel sind Personen ab 30 vernünftig im Straßenverkehr. Das ist der Grund!!

Und Personen drunter sind öfters nicht so vernünftig im Straßenverkehr, ganz easy.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
30.07.2005, 14:19 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrersche
in-mit-17.php


Der Ärger ist meiner Meinung nach schon vorprogrammiert, wenn Papi und Mami eben nicht mehr vor der Disco warten möchten oder die endlosen Diskussionen über das richtige Fahren beginnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
05.08.2005, 10:22 Uhr

zu: Führerschein ab 17-Begleitperson

Kleine Anmerkungen:

1) Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt ?
- Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.
2) Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt ?
- Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.
3) Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden ?
- Nach frühestens 6 Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar (ASF) teilgenommen hat.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

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- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten