Koko
16.07.2005, 20:42 Uhr
Kurs nach §70 FeV Hilfe
Hallo,
ich habe mal eine Frage, weis vielleicht jemand was man bei so einem Kurs nach §70 FeV machen muss oder besser wie das da alles so abläuft in so einem Kurs, ich währe euch dankbar für eine Hilfreiche Antwort !
Thomas Ihle
21.07.2005, 22:27 Uhr
zu: Kurs nach §70 FeV Hilfe
Hat ein bischen gedauert an die Infos zu kommen :)
Welcher Kurs nach § 70 FeV soll es denn sein ?
1) A.B.S. â EURO“ Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei allgemeinen Verkehrsdelikten und Straftaten.
2) D.R.U.G.S. â EURO“ Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei Problemen durch Drogenkonsum.
3) I.R.a.K. - Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für alkoholauffällige Kraftfahrer.
Beim IRaK (mehrere Alkoholfahrten, MPU) sieht es so aus:
Etwa 10 Kursteilnehmer erarbeiten mit einem Kursleiter Verhaltensregeln zur Vermeidung weiterer Alkoholfahrten. Die Kursdauer beträgt zwischen 14 â EURO“ 26 Stunden. Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme erhält man eine Abschlussbescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Koko
30.07.2005, 18:15 Uhr
zu: Kurs nach §70 FeV Hilfe
bekomme ich dan meinen Führerschein wieder ?