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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meiki87
30.06.2005, 18:04 Uhr

Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Ich habe vor knapp zwei Jahren Roller-Führerschein gemacht und auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
Nun möchte ich Autoführerschin machen, benötige ich hierfür einen neuen Erste-Hilfe-Kurs???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HarryAngel
30.06.2005, 18:17 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Nein,aber schaden würde es nix (Alle Angaben ohne Gewähr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.07.2005, 13:57 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Allerdings nicht mit dem SMU verwechseln. Der läuft irgendwann (1 Jahr?) ab.

Eine Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" läuft nicht nach einem Jahr ab, sondern gilt genau so unbegrenzt wie der 1.-Hilfe-Kurs.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch die Bedienung

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