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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bibi1973
14.06.2005, 13:40 Uhr

Theorieprüfung

Hallo,mal angenommen ich schaff Theorie am Donnerstag nicht-dann kann ich ja in zwei Wochen erneut zur Prüfung gehen.Was kostet mich die Prüfung alleine?
Danke und einen schönen Tag Euch...Bibi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
14.06.2005, 14:55 Uhr

zu: Theorieprüfung

Theorieprüfung alleine kostet so etwas um die 10 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
14.06.2005, 16:02 Uhr

zu: Theorieprüfung

»Theorieprüfung alleine kostet so etwas um die 10 Euro.«

Zuzüglich der Gebühren der Fahrschule für die Vorstellung zur Prüfung, die je nach Fahrschule auch noch mal rund 50 EUR betragen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
14.06.2005, 18:26 Uhr

zu: Theorieprüfung

Fahrschulgebühr gibt es bei uns nur bei der praktischen Prüfung. Bei der Theorie gibt es doch nichts vorzustellen. Der Fahrlehrer händigt dem Fahrschüler die Papiere aus, wenn er der Meinung ist, dass der Fahrschüler soweit ist. Damit kann der Fahrschüler dann an einem beliebigen Tag zum TÜV und die Prüfung machen. Die Prüfungszeiten sind bei uns zweimal wöchentlich nachmittags.
Wofür soll der Fahrlehrer da Geld nehmen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Vorsichtig links vorbeifahren

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen