
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 blub
26.04.2005, 16:53 Uhr
führerschein verloren
wenn euer führerschein spurlos verschwunden ist, was tut ihr dann? klar, suchen.. und wenn ihr ihn nich findet? erstmal abwarten und hoffen, dass ihr ihn doch noch findet.. oder sofort neuen beantragen? oder aber ohne weiterfahren..
 Security_neu
26.04.2005, 17:29 Uhr
zu: führerschein verloren
Zum Verkehrsamt und nen vorläufigen beantragen.
Und dann den alten als vermisst melden und nen neuen beantragen. Der Spaß kost natürlich auch wieder. Ich glaub um die 20 EURO.
 phil_da_king 
26.04.2005, 17:33 Uhr
zu: führerschein verloren
ui, hätte gedacht, dass das noch teurer ist - 20€ sind ja noch halbwegs human...
 blub
26.04.2005, 17:43 Uhr
zu: führerschein verloren
und wenn ich den alten nich wiederfinde? wie läuft das ab? bzw. wo muss ich dahin und wie teuer wäre das/was brauch ich dafür?
man ich versteh es nich. er ist spurlos verschwunden. hab ihn IMMER in meinem portemonnaie und jetzt das :/
 blub
26.04.2005, 18:02 Uhr
zu: führerschein verloren
ok und ansonsten? wird dann ein neues erstellungsdatum draufgeschrieben? weil eigentl. wurd das von dem fahrlehrer nach der prüfung ja draufgeschrieben. nämlich das datum, an dem ich meinen führerschein gemacht hab.
ach, blöd alles :(
 blub
26.04.2005, 18:03 Uhr
zu: führerschein verloren
bzw. wenn ich ihn jetzt die tage nich finde, dann find ich ihn auch später nich. also brauch ich erst garnich nen vorläufigen beantragen. sondern einen für immer.
 blub
26.04.2005, 18:50 Uhr
zu: führerschein verloren
ok, und wielang dauert das ca.? und es kostet wirklich nur 20 euro? das ginge ja sogar noch. das einzige gute ist, dass ich dann ein anderes passfoto nehmen kann. mein altes ist nämlich übel ;)
 Pascal
26.04.2005, 19:20 Uhr
zu: führerschein verloren
"denn sonst könnte dir irgendwann der FS abgenommen werden und du hast noch einen in reserve.....gefährlich!"
Nein, gar nicht. Ist trotzdem fahren ohne Fahrerlaubnis.
Außer, man hat genug Glück und die Polizei läßt bei einer etwaigen Kontrolle die Daten nicht im Computer prüfen. Dann hätte man wohl Glück gehabt. Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre es aber auch dann.
 Wildwechsel
26.04.2005, 20:01 Uhr
zu: führerschein verloren
Mit "Fahren ohne Fahrerlaubnis" hat das ganze NICHTS zu tun. blub hat die Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben. Die Verletzung der Mitführpflicht resultiert in einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
 Wildwechsel
26.04.2005, 20:02 Uhr
zu: führerschein verloren
Oh, sorry, hab Pascals Beitrag falsch aufgefast. Vergesst es wieder. ;)
 blub
27.04.2005, 00:05 Uhr
zu: führerschein verloren
ok, danke. es schmerzt trotzdem. meiner schöner schein.. *schnief
naja, ich reiß mich lieber zusammen :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte
An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?
Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind
Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen
Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|