
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 Idoru
09.03.2005, 19:59 Uhr
Prüfung nur mit Einwilligung des Fahrschülers?
Hatte heute meine 18 Fahrstunde, benötige noch 3 Autobahnfahrten und 1 Dunkelfahrt die ich zügig hinter mich bringen möchte. Mein Lehrer hat mich nie besonders motiviert, teilweise sehr angegriffen und kleinste Fehler bis zum Gehtnichtmehr kritisiert. Einparken haben wir lediglich 3x geübt und heute habe ich freiwilig (zwecks Übung) mal Rückwärts quer eingeparkt obwohl ich nicht einmal diese Instruktion hatte, nach der Fahrt hat mein LEhrer gesagt ich wäre jetzt fällig und er wollte mich für die nächste oder übernächst Prüfung eintragen, ich bin mit dieser Entscheidugn allerdings nicht gerade einverstanden, bin mir beim Fahren noch einwenig unsicher und das mit dem Parken will ich auch noch ein paar Mal üben und beherrschen.... .
Jetzt zu meiner Frage
Darf der Prüfer ohne meine Einverständniserklärugn den Prüfungstermin festlegen, obwohl ich freiwillig noch einige Stunden nehmen möchte/würde??
danke im voraus für die antwortne

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren
Bremsen und nach rechts ausweichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?
Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen
Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein
Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte
Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?
Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann
Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|