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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
19.09.2017, 15:43 Uhr

Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Hi, das Auto von meinem Kumpel ist vor nem Monate kaputt gegangen, er hat jetzt zur zeit gar keins :/ Seit dem kommt er regelmäßig zu spät zur Arbeit, weil die öffnetlichen einfach so scheiße bei ihm fahren. Jetzt wurde er gekündigt und ich kann nicht glauben dass es einfach so erlaubt ist. Auf https://www.fristlosekuendigung.com/arbeitsrecht/kuendigung-aus-wichtigem-grund/ ist zu spät kommen nicht als triftiger Grund für eine Kündigung aufgeführt. Kann man da also was gegen unternehmen? Was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
21.09.2017, 15:36 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Ich weiß nicht, wie krass die Verspätung war, aber wenn es sich so sehr häuft und nicht nur 5 Minuten sind, dann hat der Chef das Recht dazu, denke ich

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.09.2017, 09:14 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Bisschen kurz gedacht, oder.
Wenn man mit den Öffentlichen zur Arbeit fahren (muss), muss man seine Fahrt so planen, dass man pünktlich erscheint. Eine Bahn früher wäre da sicher nicht verkehrt. Und man hätte auch mal mit dem Chef reden können, was da möglich ist, wenn die Verkehrsverbindung (nachweisbar) so schlecht ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist