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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
15.01.2017, 17:29 Uhr

Unfall wegen Glatteis im Hof

Guten Abend ich brauche in folgender Sache Informationen ich bin heute beim Einfahren im Hof mit mein PKW ausgeruscht und gegen der Wand gerutscht da bei wurde mein PKW beschädigt meine Frage muss der Vermieter den Schaden übernehmen da dieser den Schnee und Eis im Hof nicht geräumt hat bitte um info

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29.01.2017, 12:00 Uhr

zu: Unfall wegen Glatteis im Hof

Dancke für die Info

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schankmark74
01.02.2017, 15:38 Uhr

zu: Unfall wegen Glatteis im Hof

Ich denke, hier könnte es ein Patt geben. Der Vermieter könnte halt argumentieren, dass du in der Kälte nicht angepasst gefahren bist... es könnte aber auch auf 50/50 hinaus laufen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge