Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern oki.doki
28.09.2015, 13:17 Uhr

Kosten für praktische Prüfung

Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass benötige ich dringend (Rechnung fällig) Eure Hilfe und bedanke mich schon im voraus recht herzlich für eine kompetente Antwort!
Ich bin derzeit am hin- und herdiskutieren mit der Fahrschule wegen den Kosten für die praktische Prüfung. Meine beiden Söhne haben den A2-Führerschein gemacht (hatten beide vorher den A1 seit 2 Jahren). Im Ausbildungsvertrag steht, dass die praktische Prüfung 99,-- EUR kostet. Die Kosten für den TÜV (zahlt der damit eigentlich den Fahrlehrer?) haben sie selbst in bar beim TÜV extra bezahlt (75,-- EUR). Nun berechnet die Fahrschule aber zusätzlich zu den 99,-- EUR noch eine 5. Fahrstunde für die Prüfungsfahrt. Angeblich sind die 99,-- EUR nur für Verwaltung, Anmeldung und die Prüfungsfahrt ist extra zu bezahlen (49,-- EUR). Da dies nirgendwo im Ausbildungsvertrag aufgeführt ist und ich mal gelesen habe, dass sie das gar nicht dürfen, weiß ich nun nicht, ob ich das bezahlen soll oder nicht, denn für mich ist das sehr viel Geld und wenn unberechtigt, möchte ich das natürlich nicht zahlen. Die Prüfungsfahrt für insgesamt knapp 150,-- EUR finde ich einfach sehr heftig. Was meint ihr? Bitte nur antworten, wenn ihr es sicher wisst, denn es geht ja hier darum, dass ich auch im Recht bin, wenn ich nicht zahle. Wenn die das dürfen, zahle ich natürlich. Vielen Dank! LG H.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
30.09.2015, 14:45 Uhr

zu: Kosten für praktische Prüfung

Hier mal meine persönliche Rechtsauffassung:
Wenn im Fahrausbildungs-Vertrag steht, dass die Prüfung mit 99 Euro für die FAHRSCHULE in Rechnung gestellt wird, hat dies nichts mit den TÜV Prüfungsgebühren zu tun und sind selbstverständlich entsprechend zu leisten.

Die Prüfungsgebühren des TÜV oder der Dekra sind extern zu zahlende Leistungen. Hiervon wird natürlich kein Fahrlehrer entlohnt.

Die 99 Euro für die Fahrschule beinhalten ja nicht nur eine Prüfungsfahrt, sondern meist auch noch eine Übungsfahrt (weitläufig der Hinweg). Außerdem muss die gesamte Zeit über der Fahrlehrer anwesend und ein externes Auto verfügbar sein. Eigentlich ein schlechter Stundenlohn für den Unternehmer.
Eine Waschmaschinen- oder Fahrzeugreparatur (zB) von dieser Dauer wären sehr viel teurer.

Ich finde es nur gerecht und würde das auch zahlen. Eine Auseinandersetzung hierüber würde m. E. auch das Klima für den Prüfling verderben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen