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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bussgeldengel
16.06.2015, 21:49 Uhr

Autokameras erlaubt?

Da die Frage häufig auftaucht und uns bei der Recherche letztens eine sehr gute Homepgae über den Weg gelaufen ist möchten wir eine Zusammenfassung zur rechtslage empfehlen: https://www.tipronet.net/news/auto-kamera-erfahrun
gen-tipps
/

Aber Achtung. Hier handelt es sich um einen Onlineshop. Es kann also sein, dass die Inhalte nicht immer objektiv gehalten sind!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AmSteuer2015
02.09.2015, 10:02 Uhr

zu: Autokameras erlaubt?

Das ist super! Danke für den Hinweis. Habe mich das schon länger gefragt:-)Jetzt bin ich schlauer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bahnübergänge

Grundstückseinfahrten

Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren