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 einfachich2015
11.03.2015, 16:56 Uhr
Geschwindigkeit nach Ortsschild
Hallo,
erst einmal: Tolles Forum. Bisher war ich nur mitleser, jetzt muss ich selber mal etwas fragen.
Wenn ich innerorts eine Hauptstraße mit dem Namen Heinstr. entlang fahre und es ein Schild 30KM/h gibt, fahre ich 30km/h. So weit so gut.
Nun kommt ein neuer Ort (der direkt an dem Ort angrenzt, Ortsschild (310) steht da. Und die Straße hat auch einen neuen Namen. Wieviel km/h darf ich dann fahren?
Hintergrund:
Ich wurde nach dem Ortsschild geblitzt, da ich gelernt habe, das Ortsschild heißt, das man 50km/h fahren darf. Also dachte ich mir: Neuer Ort, neue Straße, also beschleunige ich auf 50... und zack hat es geblitzt (mobil). Mein Einspruch an den Landkreis wurde abgelehnt, mit folgenden Begründungen:
Wir haben ihren Einspruch geprüft.... - Ein Ortsschild hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung von unter 50km/h auf, ein Ortsschild verringert höhere Geschwindigkeiten auf max. 50km/h aber nicht umgekehrt. -
Sie haben jetzt die Möglichkeit das Verwarnungsgeld in Höhe von 15€ zu bezahlen oder wir werden gegen sie ein Bußgeldverfahren eröffnen. Dabei können sie mit einem deutlich höherem Betrag rechnen.
Jetzt wieder zu mir :) Ist das so korrekt? Ich finde wirklich nirgends einen Paragraphen oder sonst etwas dazu, das die Aussage der Stadt untermauern würde. Wäre das 30km/h Schild am Ortsschild gestanden, wäre ich ja weiter 30 gefahren. So habe ich aber natürlich beschleunigt. Ich weiß es sind nur 15€.... nur wenn das 1000ende von Leuten denken die da geblitzt.. hat der Landkreis auch viel verdient.. durch illegales blitzen.
Vielen Dank für Tips oder noch besser Links wo ich mich einlesen kann. Es gibt hier inzwischen allein von mir entdeckte 3 Stellen, wo sie genau mit der Methode mobil im Wechsel blitzen.
Grüße

 Hinniwilli
12.03.2015, 14:42 Uhr
zu: Geschwindigkeit nach Ortsschild
StVO zur Ortstafel:
"Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften."
Das lässt sich m.E. nur so interpretieren, dass ab Ortstafel die normalen Vorschriften gelten und nicht abweichende Regelungen.
 Hinniwilli
12.03.2015, 15:08 Uhr
zu: Geschwindigkeit nach Ortsschild
Wenn innerhalb einer Tempo-30-Zone eine Ortstafel steht, an der zwei Orte ineinander übergehen, dann gilt lt. herrschender Meinung weiterhin Tempo 30. Wenn aber vorher 30 als Streckenverbot galt, dann gilt ab Ortstafel 50.
Die Begründung der Behörde ist so nicht richtig.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte
Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss
Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-104 / 3 Fehlerpunkte
Die Straße ist auf einem kurzen Stück vereist. Was sollen Sie hier möglichst vermeiden?
Beschleunigen
Bremsen
Lenkbewegungen
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