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 Stemmi
17.02.2015, 08:40 Uhr
abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen
Hallo,
wir haben in unserer Ortschaft eine vorfahrtsberechtigte Hauptstraße, auf der mit 50km/h gefahren werden darf. In diese Straße münden zwei gegenüberliegende Straßen. Die eine darf ebenfalls mit 50 km/h befahren werden und endet mit einem Stoppschild an der Hauptstraße. Die andere ist eine Straße aus der "Zone 30", die an dieser Kreuzung endet und führt über einen abgesenkten Bordstein. Zusätzlich ist ein Vorfahrt gewähren Schild(205) für diesen Verkehr aufgestellt.
Meine Frage ist wer die Vorfahrt hat, wenn ein Linksabbieger aus der Straße mit dem Stoppschild kommt und ihm gegenüber einer geradeaus über den abgesenkten Bordstein fahren möchte.
Normalerweise muss der Verkehrsteilnehmer, der über einen abgesenkten Bordstein fährt, jedem Vorfahrt gewähren.
Nun hat mir einer aus unserer Ortschaft erzählt, dass das hier nicht stimmt, da das Verkehrszeichen 205 zusätzlich aufgestellt ist und die Regelung der Bordsteinabsenkung aufgehoben ist, da das Verkehrszeichen "höher angesiedelt" ist.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank im Voraus!

 Framivo
18.02.2015, 16:24 Uhr
zu: abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen
"Es gilt immer rechts vor links
Vorfahrt gewähren an Kreuzungen und einer Einmündung muss man nach der Recht-vor-Links-Regel grundsätzlich dem Autofahrer, der von rechts kommt, der andere Fahrer ist derweil wartepflichtig.
Diese Vorfahrtregel gilt aber nur wenn keine Schilder, Ampeln oder ein Polizeibeamte die Vorfahrt regeln. Die Regel gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einem Feld oder Waldweg auf die Straße fahren. " (http://www.bussgeldkatalog.de/vorfahrt/)
Feld- und Waldwege kann man auch mit dem abgesenkten Bordstein vergleichen.
Stehen also Schilder an der Stelle gelten diese. Sollten beide Fahrer unsicher sein, wer denn nun Vorfahrt hat, können sie sich auch über Handzeichen verständigen und so dem anderen deuten, dass dieser fahren kann und man selber wartet.
 reti.theo
18.02.2015, 17:01 Uhr
zu: abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen
Wenn der aus der "Sopp"-Schild-Straße nach links abbiegt, muss der, der über den Bordstein fährt warten - er ist der untergeordnete.
Die Vorfahrt regelt § 8, die Vorschriften zum Fahren über den Bordstein stehen in § 10!
 Hinniwilli
18.02.2015, 17:09 Uhr
zu: abgestenkter Bordstein mit Verkehrszeichen
Wer über einen Bordstein auf die Fahrbahn fährt, der muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Das kann durch ein vorfahrtregelndes Zeichen nicht aufgehoben werden.
Zudem ist das Zeichen nicht an den aus der Gegenrichtung kommenden gerichtet. Von ihm kann also auch nicht erwartet werden, dass er sich danach verhalten muss.
Ferner ist ein über einen Bordstein auf die Fahrbahn auffahrendender kein Gegenverkehr im Sinne von §9(3).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet
Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
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