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01.01.2015, 01:05 Uhr

Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken

Liebes Forum,

da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):

Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten