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jensepopense
21.01.2014, 15:12 Uhr
geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet
Guten Tag Leute, wurde kurz vor Weihnachten auf der Autobahn geblitzt(Auto auf meine Mutter angemeldet). Bin leider unachtsam gewesen. Bin das erste Mal die Strecke gefahren und habe ein 120er Schild übersehen. Vorher war kein Geschwindigkeitslimit.
Auf jeden Fall hat meine Mutter jetzt einen Brief mit Foto von mir bekommen und soll die Tat zugeben, Aussage verweigern oder anderen Fahrer angeben.
Es kommen 160€ Strafe, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot auf mich zu.
Jetzt meine Frage: Meint Ihr, oder weiß jemand, ob es ok ist, wenn sie einfach sagt, dass sie die Tat zugibt? Muss dazu sagen, dass ich männlich bin und man erkennen kann, dass sie nicht gefahren ist.
Hoffe hier hat jemand nützliche Antworten oder Links zu Seiten wo ähnliche Fälle beschrieben sind.
Danke im Voraus!
MfG
Jens
Peg
23.01.2014, 08:42 Uhr
zu: geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet
Ich nehme an, dass deine Ma keinen Bogen als Beschuldigter bekommen hat?
Verweigert die Ma die Angabe des Fahrers, wird zunächst die nahe Verwandtschaft unter die Lupe genommen, anhand der Fotos, die für Personalausweis bzw. Führerschein eingereicht wurden.
Desweiteren musst du damit rechnen, dass Beamte bald in der Nachbarschaft auftauchen, mit dem Blitzerfoto.
Das Original besitzt eine weit bessere Qualität als die Kopie, die sie erhalten hat. Und ein paar "nette Nachbarn" werden den Beamten sicher gerne Antwort geben. ;o/
Deine Ma darf also die Aussage verweigern.
Für sie käme schlimmstenfalls eine Fahrtenbuchauflage dabei rum, wenn auch die Polizei den wahren Fahren nicht ermitteln kann (was sehr unwahrscheinlich ist). Gerade bei Taten mit so empfindlichen Strafen sind unsere Ordnungshüter sehr eifrig.
Gibt sie allerdings einen ganz anderen Fahrer an, macht sie sich strafbar.
Peg
23.01.2014, 13:31 Uhr
zu: geblitzt mit 43km/h zu viel auf Autobahn-Auto auf Mutter angemeldet
Nachtrag:
Solltest du noch in der Probezeit sein, käme zudem noch ein Aufbauseminar drauf, was sich preislich bei ca. 300€ befinden wird.
Machst du es nicht fristgerecht, würde die Fahrerlaubnis entzogen.
So ein Fahrtenbuch (solltest du als Fahrer nicht ermittelt werden können) ist keine kostenlose Sache und zudem recht unbequem:
http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/tips/fah
rtenbuchauflage.html
Verstöße gegen die Auflage sind auch nicht billig:
Denn um die Anordnung durchzusetzen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass dies mit der Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 50- 100 € geahndet werden kann. Darüber hinaus kann es zu einer Punkteeintragung im Verkehrszentralregister kommen, wenn die Vorlage des Fahrtenbuches verweigert wird.
ABER:
WANN ging deiner Ma das Schreiben zu, in dem sie nach dem Fahrer gefragt wurde und WANN war der Verstoß?
Dazu gibt es rechtliche Beschlüsse, die dir (besser, deiner Ma) uU helfen könnten. Hierbei handelt es sich allerdings um Fälle, bei denen keine(!!) Bilder vom Fahrer vorlagen:
Der Halter ist binnen weniger Tage - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalles regelmäßig innerhalb von zwei Wochen (nun kommt das Aktenzeichen) über den Verstoß zu befragen, um den Fahrer noch nennen zu können.
Am besten liest du dir die Info übers Fahrtenbuch mal im Original durch:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=2591
Auch wirkliche Auskenner (zB Rechtsanwälte) findest du im Forum des Verkehrsportal, wo dich der letzte Link hinführte.
Sollte noch etwas unklar sein, poste einfach auch dort.
Viel Erfolg!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte
Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?
Dem Kind.
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Der Frau.
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Was muss regelmäßig gewartet werden, um zu hohen Kraftstoffverbrauch und übermäßigen Schadstoffausstoß zu vermeiden?
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Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?
Er wird
- sich besonders weit rechts einordnen
- vor dem Abbiegen nach links ausscheren
- seine Geschwindigkeit stark vermindern
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