Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RolHen
09.01.2014, 23:24 Uhr

vorzeitiger Abbruch der praktischen Fahrprüfung

Hallo!

Ich hoffe, mir kann jemand bei einer mir auf der Seele brennenden Frage helfen.

Mein Sohn macht derzeit seinen Führerschein und ist am Dienstag das zweite Mal bei der Prüfung durchgefallen. Lt. Prüfungsbogen habe er zweimal rechts vor links nicht beachtet (er meint, es wäre nur eine Schotterstraße gewesen, aber wenns keine durchgezogene Linie gab oder Beschilderung, dann wird er wohl akzeptieren müssen, dass auch Schotterstraßen u. U. Vorfahrt haben, darum gehts auch nicht).

Die Prüfung dauerte lt. Protokoll nur 10 Minuten, so dass ich davon ausgehe, dass sie vorzeitig abgebrochen wurde. Und das kann ich nicht verstehen. In den anderen 20 Minuten hätten doch noch weitere Fehler auftauchen und damit "aufgedeckt" werden können, die er dann beim nächsten Mal vielleicht macht und wieder durchfällt.

Das ist m. E. n. vergleichbar damit, wenn ich mit einem mit 10 Mängeln behafteten Auto zur HU fahre und der Prüfer die Prüfung nach 3 Mängeln abbricht, weil "Damit bekommt er keine Plakette" und dann beim nächsten Mal die nächsten 3 Mängel usw. Und jedesmal darf ich die erneuten Prüfkosten tragen.

Ist das wirklich zulässig? Ich habe meinen Führerschein zwar schon ein paar Jahre (1991), aber damals war es so, den Prüfling bis zum Ende fahren zu lassen und ann erst zu sagen, ob er bestanden hat oder durchgefallen ist?

Danke für Eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
10.01.2014, 06:20 Uhr

zu: vorzeitiger Abbruch der praktischen Fahrprüfung

Ich kenne das nur so, wie von Dir (bezüglich Deines Sohnes ) beschrieben.
Bei so massiven Falschverhalten muss der Prüfer, bei Deiner Theorie, ja beim Fortführen der Prüfung Angst um seine Unversehrtheit haben.
Die Prüfungsfahrt ist in erster Linie zum Überprüfen der allgemeinen Verkehrstauglichkeit da und nicht dafür da, etwas aus fehlinterpretierten Situationen zu lernen.
Der Vergleich mit der HU beim Fahrzeug hinkt gewaltig. Wenn Dein Sohn solche grundsätzlichen Regeln nihct beherrscht, wären weitere Fahrstunden und nicht eine längere Prüfungsfahrt angebracht. Genau dafür hat er ja die Fahrstunden, wo er, zusammen mit dem Fahrlehrer, sich das richtige Verhalten im Straßenverkehr aneignen sollte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen

An innerstädtischen Kreuzungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht