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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
26.06.2013, 08:34 Uhr

Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Hey,
diesmal hab ich eine Frage: Hab mich gestern mit einem Bekannten über die neuen Regeln zum Motorradführerschein, (praktische Prüfung um von A beschr. zu unbeschr.), die seit diesem Jahr gelten unterhalten.
Jetzt kam bei mir die Frage auf, ob ich meinen Führerschein umtauschen muss um die Klasse A unbeschr. zu bekommen, denn ich besitze die A beschr. schon ein paar Jährchen und habe eigentlich keine Lust nochmal eine Prüfung abzulegen.
Weiß da jemand bescheid?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.06.2013, 08:39 Uhr

zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Du hast dein A-Kärtchen noch nach alten Bedingungen gemacht.
Entsprechend der Besitzstandsregel gilt für dich weiterhin:
Der Aufstieg von A-beschränkt zu A-offen geschieht von allein, durch Ablauf von 2 Jahren nach Beginn seiner Gültigkeit.
Eine neue Prüfung ist nicht notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
27.06.2013, 21:44 Uhr

zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.

Dankeschön, hab ich mir auch gedacht, aber man wird dann doch etwas unsicher...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Keinesfalls überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken