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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fay94
13.03.2013, 14:28 Uhr

Unfall Totalschaden, Folgen?

Hallo,
zuerst einmal, ich bin 18 Jahre, hab meinen Führerschein mit 16,5 Jahren begonnen und mit 17 Jahren abgeschlossen. Ich bin jetzt 18 einhalb Jahre alt.
Letzten Sonntag war es dann so weit .. Als ich mit meiner Freundin auf dem Weg zu einem Freund war:
Auf einer Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung 100km/h hat es uns aus einer Kurve gehauen, wir haben uns 3x überschlagen, ein Schaden an anderen Verkehrsteilnehmern wurde nicht verursacht. Hinzuzufügen ist, dass wir zwischen 85 - 95 km/h gefahren sind. Die genannte Strecke zum Kumpel bin ich in letzter Zeit öfters gefahren und die Kurve hätte ich eigentlich schaffen sollen, aber mir hats das Lenkrad verrissen.

Jetzt zu meiner Frage:
Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?
Bußgeld? Führerscheinentzug? Nachschulung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.03.2013, 22:16 Uhr

zu: Unfall Totalschaden, Folgen?

Kommt drauf an,was dir am Ende vorgeworfen wird.
Nicht angepasste Geschwindigkeit (die liegt uU deutlich unter der erlaubten!) würde dir alle neg.Folgen der Probezeit und ein dickes Bußgeld einbringen.
Bei einem Augenblicksversagen (zB duch einen Niesanfall) könntest du mit nem35 Euro Knöllchen davon kommen.
Sei also fein vorsichtig, mit dem, was du von dir gibst.
Mein Tipp an dich:
Poste das mal in http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

Dort springen genügend fachkundige Menschen herum, die dazu präziseres von sich geben können.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Ãœberholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung

Anfang einer geschlossenen Ortschaft