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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joni
16.02.2013, 16:42 Uhr

Wichtige Frage!

Guten Tag, ich kann mir gut vorstellen das meine Frage nicht sehr aussagekräftig ist, doch ich wusste nicht genau wie ich sie stellen soll. Und zwar: Ich habe bereits letzten Sommer meinen Führerschen "Begleitetes Fahren mit 17" bei einer Fahrschule meiner Wahl in Hildesheim gemacht, da ich im Landkreis Hildesheim wohne. Nun möchte ich gerne auch noch BE, also den Anhänger-Führerschein machen. Und das sehr gerne bei meinem alten Fahrlehrer. Doch dann habe ich festgestellt das sich dieser in Hameln selbstständig gemacht hat. Nun habe ich mit ihm Kontakt aufgenommen und er hat mir angeboten das er gerne für die Fahrstunden nach Hildesheim kommen würde. Jetzt gibt es anscheinend nur folgendes Problem. Es ist irgendwie nicht möglich das er mir in Hildesheim Fahrstunden gibt und mich dann auch hier zur Prüfung schickt da seine Fahrschule ja jetzt nunmal in Hameln liegt. Deshal frage ich nun euch ob ihr wisst ob es irgendwie doch möglich ist. Vielleicht einen Ausnahmeantrag?

Vielen Dank im Voraus

Joni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
23.02.2013, 13:46 Uhr

zu: Wichtige Frage!

Antworten kann ich nicht sicher auf deine Frage -auch wenn ich glaube, die Antwort zu kennen.
Aber bevor ich, mangels sicherem Wissen, Falsches poste, schweige ich besser.
Doch ich kenne ein Forum,in dem auch Bedienstete von Straßenverkehrsämtern sehr rege User sind und dir sicher eine verbindliche Antwort geben können.
Wende dich bitte an das Partnerforum:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx


Viel Erfolg!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab