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19.01.2013, 15:45 Uhr

Unfall ohne Personen- o. Sachschaden an Verkehrsteilnehmern. Führerscheinentzug?

Hallo und hier mein Problem.
Ich bin Fahranfänger und habe meinen Führerschein seid Oktober 2011.
Nun hatte ich heute einen Unfall der sich folgendermaßen abspielte.
Eine 30iger Zone, ich fahre die vorgeschriebene Geschwindigkeit, nur gibts einen Haken der nämlich eine relativ enge 90 Grad Kurve nach rechts ist.
Die Straße war glatt und wird es vermutlich auch bleiben da dort nicht effektiv geschoben wurde/wird. War eine Schneedecke mit Eis drunter. Selbst der gesträute Rollsplitt war nicht hilfreich genug um diesen Unfall abzuwenden.
Fakt ist das ich die Kurve nicht bekommen habe. Stattdessen bin ich über die Kurve gerutscht und mit meiner Seite in einen Zaun gefahren. Meine Frage habe ich jetzt einen Führerscheinentzug zubefürchten? Die Polizei hats aufgenommen, mir eine Aktennummer gegeben und das war's. Bekomm ich nun Punkte? Denn wenn ich das richtig in Erinnerung habe dürfen "Probezeitler" ja keine Punkte bekommen. Wie gesagt gefährdet habe ich glücklicherweise niemanden.

Danke im Vorraus für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
20.01.2013, 14:31 Uhr

zu: Unfall ohne Personen- o. Sachschaden an Verkehrsteilnehmern. Führerscheinentzug?

Das Grundsätzliche vorweg:
Man wird dir »nicht angepasste Geschwindigkeit« vorwerfen,
das hat nichts mit»Ã¼berhöhter Geschwindigkeit« (mehr als die erlaubte Geschwindigkeit) zu tun (!!!), sondern besagt einzig, dass dein Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit wohl nicht ausgebrochen wäre.

Den Führerschein wird man dafür nicht los. Wohl ist es aber ein A-Verstoß, und somit die Eintrittskarte für das Aufbauseminar und die verlängerte Probezeit.

Bislang hättest du dafür -entspr. der Tatbestandsnummer 103602- drei Punkte bekommen und ein Knöllchen über 145 Euro, zzgl. 23,50 Euro für die Verwaltung.

Nun ist dir der Unfall aber am 19.01.2013 passiert.
DEM Datum also, mit dem die neue Reform in Kraft trat und sich bzgl. der Punkte sicher was geändert hat. Was das in dem Fall bedeutet, kann ich dir leider nicht sagen. Nur gehe ich davon aus, dass es weniger als 3 Punkte werden.
Ob das Bußgeld erhöht wurde ..... auch da bin ich überfragt.
ABER -und das ist sicher!- deinen Führerschein wirst du dafür nicht verlieren!

Mit riiiesig viel Glück, könntest du mit einem 35-Euro-Ticket davon kommen, was ich aber nicht annehmen. :o(

Denn dafür ist die Ähnlichkeit mit diesem Fall
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=81903&view=findpost&p=1056922418
,
der vor 3 Jahren im Nachbarforum besprochen wurde, zu sehr gegeben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Auf Wintersportler achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen