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20.10.2012, 22:48 Uhr

Verkehrspolizist bei Ampelausfall übersehen

Hallo!
Ich hatte vor 6 Wochen bei einem Ampelausfall den Verkehrspolizisten übersehen. Dieser stand nicht wie sonst üblich in der Kreuzungsmitte, sondern irgendwo viel weiter links. Von links war ich zusätzlich direkt durch die Sonne geblendet. Da alles frei war, bin ich nach rechts abgebogen und habe die Polizistin dann erst im Rückspiegel gesehen. Da war es dann zu spät. Angehalten wurde ich nicht und mein Gesicht war auch nicht zu sehen.

Nun bekam ich ohne Anhörung einen Bußgeldbescheid über €50,- 23,50 3 Punkte. Problem: Ich habe noch 6 Monate Probezeit. Folglich würde mir ein Aufbauseminar weitere 2 Jahre Probezeit drohen. Durch meine Arbeitszeiten bedingt (2 Jobs, 6Tage-Woche) wäre es mir aber nicht möglich zu den üblichen Uhrzeiten am Seminar teilzunehmen. Auch machen mir die weiteren 2 Jahre Probezeit Angst, da man dann einfach ängstlicher Fährt. Ich werde Einspruch einlegen.

Würdet Ihr das gleich über einen Anwalt machen oder erstmal selbst schreiben? Wie seht Ihr die Chancen da ohne Probezeitverlängerung und Aufbauseminar rauszukommen? Ich wäre sogar bereit stattdessen €1000,- Strafe zu zahlen.Ist es richtig, dass ich ohne beides davon kommen würde, wäre es nur bis €40,- Bußgeld ?
Danke.

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18.02.2015, 16:07 Uhr

zu: Verkehrspolizist bei Ampelausfall übersehen

Einen Einspruch bei so einem Fall würde ich immer mit einem Anwalt machen. Da wären ja sicher einige Kniffe nötig, um da ohne Probezeitmaßnahmen rauszukommen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren