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28.07.2012, 12:15 Uhr

Vorfahrt? abgesenkter Bordstein, aber Straßennamenschild

Ich habe meinen Führerschein noch nicht so lange und bin vor kurzem etwas unsicher geworden, als ich folgende Situation vor mir hatte: Es ist eine etwas längere Straße, die bergabwärts verläuft. Von links und rechts kommen in regelmäßigen Abständen einmündende Straßen. Viele davon sind "normal" (also re-vo-li) , doch eine von rechts einmündende Straße hat einen abgesenkten Bordstein, aber nicht so, wie man es von Ausfahrten kennt, sondern so gepflastert (ich weiß nicht, wie ich das näher beschreiben soll- sorry :) ). Laut Fahrschulregeln haben die von rechts ja dann Wartepflicht. Gilt das hier auch oder gilt hier re-vo-li? Es gibt ja ein Straßennamenschild. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, euer Gummibärchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2012, 19:08 Uhr

zu: Vorfahrt? abgesenkter Bordstein, aber Straßennamenschild

Ein Straßennamensschild sagt über die Vorfahrt gar nichts aus. Auch bei der Ausfahrt aus einer so beschilderten öffentlichen Straße ist man wartepflichtig, wenn man über einen abgesenkten Bordstein fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
30.07.2012, 11:49 Uhr

zu: Vorfahrt? abgesenkter Bordstein, aber Straßennamenschild

"Im Zweifel gilt aber immernoch §1!"

Blöd nur, wenn jeder die Pflasterkunst so deutet, dass er eindeutig Vorfahrt hat.
Da müßte man die Stadtverwaltung auffordern ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und eine eindeutige Situation zu schaffen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte

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