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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern canadian
20.05.2012, 12:13 Uhr

Kanadischer FS in D gueltig? umschreiben nach entzogenem FS in D?

Hallo Leute,
2007 habe ich meinen FS wegen alk abgeben muessen ( wiederholt) hatte eine sperre von einem Jahr die 2008 zu ende war.
2008 bin ich nach Kanada ausgewandert, habe dort den FS gemacht, und bin nun wieder in D. Bei der nachfrage bei der Polizei darf ich fahren wurde gesagt, Zitat: haben sie eine sperre in D? meine Antwort nein, Sind Sie im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubniss? Meine Antwort ja einer Kanadischen, seine Antwort dann duerfen Sie in D fahren..
Ist das so richtig? habe ich probleme wenn ich eine Umschreibung beantrage?

Danke vorab
Canadian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrlehrer2012
08.09.2012, 20:59 Uhr

zu: Kanadischer FS in D gueltig? umschreiben nach entzogenem FS in D?

Die Antwort zu deiner Frage gibts in Paragraph 29 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Wenn die Zeit getilgt ist, also Fahrverbot vorbei oder deine Sperre zum neu Erwerb weg ist solltest du keine Probleme haben. Es sei denn es liegen aufgrund von zu viel Promille Eignungszweifel vor. Um diese Frage konkret zu beantworten solltest du am besten mit deiner kanadischen FE versuchen die deutsche zu bekommen. Mehr als nein kann man dir nicht sagen. Die kanadische darf man dir nicht wegnehmen, maximal ein Fahrverbot fürs Inland aussprechen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-109 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

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