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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elina88
03.05.2012, 12:37 Uhr

Unfall auf dem Parkplatz

hallo,

ich hatte vor ca. 2 wochen einen Unfall auf einem Aldi Parkplatz.
Ich war auf dem weg zur Arbeit, fuhr auf den Parkplatz mit ca 10km/h bog links ab weil ich in eine Parkbucht einparken wollte, sehe nur noch von recht wie ein BMW , der in der Parkbucht gegenüber stand, plötzlich Rückwärts fährt und mir dabei in den rechten Kotflügerl fährt. Vor ihm stand ein Fahrzeug so dass er mich nicht wirklich sehen konnte, ich habe du den anderen Fahrzeugen ca 1,5m abstand gehalten als ich auf den Parkplatz gefahren bin. Nachdem ist er auch gleich ausgestiegen, hat die schuld eingesehen wollte jedoch keine Polizei!! Jedenfalls haben wir vor Ort den Unfallbericht ausgefüllt usw... jetzt Bekomm ich von der Versicherung bescheid es steht Aussage gegen Aussage... wer hat hier nun die Schuld?

Ich habe ihn wirklich nur noch von rechts gesehen wie er Rückwärts angerollt kam.

Die von der Versicherung meinten dass es zu einer Haftplicht teilung kommen kann.

Bitte um Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
03.05.2012, 22:56 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Nach Deiner Schilderung hat der Unfallgegner eindeutig Schuld, zumal er beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer ausschließen muss und sich ggf. einweisen lassen muss, wenn er nicht ausreichend sehen kann.

Wie lautet die "Version" der Gegenseite?

Ich empfehle die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, da Dich anscheinend die Gegenseite über den Tisch ziehen will. Die Kosten des Anwalts muss auch die Gegenseite tragen, wenn - so wie es aussieht - das Alleinverschulden bei ihr liegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elina88
17.05.2012, 13:40 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

hallo,

habe gestern post von der versicherung bekommen. in dem brief steht ... da man die schuld keinem zuweisen kann kommt es zu einer haftpflichtteilung...

er hatte in seinem unfallbericht angegeben dass ich zu schnell auf den parkplatz gefahren bin und er mich so schnell nicht sehen konnte...

mein gutachter hat aber im Gutachten reingeschrieben dass der schaden mit dem von mir beschriebenen Unfallhergang übereinstimmt. Nun verstehe ich das Problem der Versicherung nicht warum die dem Unfallgegner die Schuld nicht zuweisen können... nur weil dises A..... nich nach hinten gucken kann wenn der rückwärts rausfährt

Nun weiss ich nicht wie ich vorgehen soll.Kann ich einen Widerspruch erheben ohne einen anwalt einzuschalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elina88
17.05.2012, 13:41 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

in dem unfallbericht den wir zusammen ausgefüllt hatten habe ich das so beschrieben wie hier!!! irgendwie ist doch alles nicht fair...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.05.2012, 07:11 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Ich würde mich auf §9 Absatz5 der StVO berufen:
»(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.«

Wenn dann durch das Gutachten nicht nur der Unfallhergang als solcher bestätigt wurde, sondern auch die von dir angegebene Geschwindigkeit, sollte es jedem Anwalt kein Problem darstellen, dich da rauszuholen.
Deine Anwaltskosten würde am Ende der Unfallgegner (bzw seine Versicherung) zu zahlen haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elina88
18.05.2012, 19:24 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

das problem ist es kann niemand bezeugen dass ich in schrittgeschwindigkeit gefahren bin... muss ich den anwalt vorher selber bezahlenß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.05.2012, 19:35 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Warten wir ab, bis sich @durban meldet.
Der kennt sich da aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.05.2012, 14:48 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Nach Anscheinsbeweis hat die Gegenseite Schuld. Die Beweispflicht dafür, dass es anders ist, liegt bei ihm.

Sprich erst mal mit Deiner Versicherung. Die sind auch dafür zuständig, ungerechtfertigte Forderungen zurückzuweisen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Haye88
13.05.2014, 10:05 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Egal wo, wie und wann du einen unfall baust. Egal ob du schuld bist oder nicht. Rufe immer die Polizei. Die kann das besser regeln und für die Versicherung ist dies so auch von Vorteil.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
15.06.2014, 17:25 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Auf einem Parkplatz gilt die Ruechsichtnahme allen Verkehrsteilnehmern gegenueber.Deshalb wendet man hier den 1 der STVO an.Es gilt hier ueberwiegend das Parken und deren Anwendung.Hier sind alle gleich Berechtigt und das Verhalten darauf einzustellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
19.06.2014, 20:24 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Ein Unfall auf einem Parkplatz bedeutet, dass man hier mit besonderer Ruechsicht sein Verhalten einzustellen hat.Der Paragraph 1der Stvo wird hiet angewendet.Hier findet das Parken statt und dessenVerhaltensweise, daher die gegenseitige Ruecksichtnahme im Fahren und gegenueber Fussgaenger.Von Schrittgeschwindigkeit ist nicht die Rede, es handelt sich
nicht um eine Verkehrsberuhigte Zone.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
19.06.2014, 20:39 Uhr

zu: Unfall auf dem Parkplatz

Die Haftung regelt, wer fuer den enstandenen Schaden aufkommen muss.Da es sich um eine privatrechtliche Angelenheit handelt, gehen Versicherungen dazu ueber ein Interssenausgleich durchzuführen. Einen Schadensanteil auszugleichen oder zu halbieren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Ich selbst

Der rote Pkw

Das Motorrad

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.