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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Phil001
19.04.2012, 12:19 Uhr

Die Verkehrsaufreger

Meine Verkehrsaufreger:

1. Linksschleichen auf der Autobahn
2. 45km/h in der 50er Zone
3. Schildbürgerei

Gibt übrigens ne Sache die heißt Verkehrspranger (https://www.facebook.com/verkehrspranger). Kennt das jemand? Da kann man Fotos seiner Verkehrsaufreger hochladen und auf ner Karte markieren...

Cheers

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.04.2012, 15:02 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Und mein persönlicher "Aufreger" sind "50er Zonen" weil es diese definitiv nicht gibt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.04.2012, 22:06 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Auch da, wo maximal 50 km/h erlaubt sind, darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und eine Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen ausgeschlossen ist. Also dürfte bei Beachtung der StVO. in den meisten Fällen auch 45 km/h zu schnell sein.
Auch wer die "Schildbürgerei" beklagt, wird umgehend Schilder fordern, wenn er einen Unfall gebaut hat und nicht durch ein Schild gewarnt wurde oder wenn nicht ein Parkverbot angeordnet wird, wo ihn parkende Autos stören .....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist für umweltschonendes und energiesparendes Fahren wichtig?

Kraftstoffverbrauch regelmäßig kontrollieren

Regelmäßig Motoreinstellung überprüfen lassen

Regelmäßige Motorwäsche, mindestens vier Mal im Jahr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind