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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern volkan
30.07.2011, 16:26 Uhr

Hilfe

Hallo Leute bin neu hier.

So habe da mal ne Frage an euch und das wäre...

Als ich gefahren bin in die Kurve ist mein Hintern ausgebrochen und bin gegen eine Stange gefahren davor aber natürlich links udn rechts gelenkt....

Durch das Lenken war ich so unter Schock, ich habe nur noch gezittert.Da ich depp das Unfallort verlassen habe Unfallflucht. Ich fuhr ungefähr 1 km und parkte mein Wagen und dann kamen die Polizisten die auch da geparkt haben.

Naja meine Frage ist... Unter dem Schock fiel mir echt nicht ein anzurufen also die Polizei und sie meinten Fahrerflucht und jenes....

Was könnte mich denn erwarten?? Bin echt immernoch im Schock :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.07.2011, 14:38 Uhr

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Du hast hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern eine Straftat. :o(

» § 142 = Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«


Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Grund genug, einen Anwalt einzuschalten und vorher keine Aussagen zum Thema zu machen.

Dazu kommt natürlich richtig was aufs Punktekonto in Flensburg
und die Probezeit wird, wenn noch vorhanden, auf 4 Jahre verlängert.
Den entstandenen Schaden wird die Versicherung unter diesen Umständen (so meine ich zu wissen) auch nicht übernehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern volkan
31.07.2011, 16:52 Uhr

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ja aber das mit der freiheitsstrafe ich habe ja niemanden angefahren keinen mensch niemanden verletzt das war ja doch nur eine stange :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.07.2011, 17:22 Uhr

zu: Hilfe

Volkan, bei dir wird es bestimmt auch nicht sooo heftig ausgehen.
Es ist nur das, was der § möglich macht.
Deutlich besser wird dir @Durban das zu erwartende Strafmaß sagen können.
Gönnen wir ihm jetzt noch ein entspanntes WE. ;o)
.... oder du stellst deine Frage im Partnerforum
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

Da wirst du auch schnell deutlich präzisere Auskunft bekommen, als ich sie dir geben kann.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Ohne halten abbiegen

Vor der Kreuzung warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

36 m

18 m

27 m