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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern volkan
30.07.2011, 16:26 Uhr

Hilfe

Hallo Leute bin neu hier.

So habe da mal ne Frage an euch und das wäre...

Als ich gefahren bin in die Kurve ist mein Hintern ausgebrochen und bin gegen eine Stange gefahren davor aber natürlich links udn rechts gelenkt....

Durch das Lenken war ich so unter Schock, ich habe nur noch gezittert.Da ich depp das Unfallort verlassen habe Unfallflucht. Ich fuhr ungefähr 1 km und parkte mein Wagen und dann kamen die Polizisten die auch da geparkt haben.

Naja meine Frage ist... Unter dem Schock fiel mir echt nicht ein anzurufen also die Polizei und sie meinten Fahrerflucht und jenes....

Was könnte mich denn erwarten?? Bin echt immernoch im Schock :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.07.2011, 14:38 Uhr

zu: Hilfe

Du hast hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern eine Straftat. :o(

» § 142 = Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«


Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Grund genug, einen Anwalt einzuschalten und vorher keine Aussagen zum Thema zu machen.

Dazu kommt natürlich richtig was aufs Punktekonto in Flensburg
und die Probezeit wird, wenn noch vorhanden, auf 4 Jahre verlängert.
Den entstandenen Schaden wird die Versicherung unter diesen Umständen (so meine ich zu wissen) auch nicht übernehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern volkan
31.07.2011, 16:52 Uhr

zu: Hilfe

ja aber das mit der freiheitsstrafe ich habe ja niemanden angefahren keinen mensch niemanden verletzt das war ja doch nur eine stange :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.07.2011, 17:22 Uhr

zu: Hilfe

Volkan, bei dir wird es bestimmt auch nicht sooo heftig ausgehen.
Es ist nur das, was der § möglich macht.
Deutlich besser wird dir @Durban das zu erwartende Strafmaß sagen können.
Gönnen wir ihm jetzt noch ein entspanntes WE. ;o)
.... oder du stellst deine Frage im Partnerforum
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

Da wirst du auch schnell deutlich präzisere Auskunft bekommen, als ich sie dir geben kann.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt