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 Xeroin
24.07.2011, 17:17 Uhr
nach Automatikführerschein Handschaltung nachholen
Hallo,
ich habe mich durch dieses Thema etwas durchgelesen. Was ich bis jetzt an Eindruck gewonnen habe, ist folgendes:
- man kann bei Besitz eines Automatikführerscheins einen "normalen" Führerschein machen
- man muss einen Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde?) stellen
- die zuständige Behörde wird den Antrag auf jeden Fall bewilligen (?)
- man muss keine extra Theorie-, Fahr-, Sonderfahrtstunden machen
- man muss lediglich die Fahrprüfung neu absolvieren
- man zahlt nur den Preis der Prüfung (ca. 85€ (?)) an den TÜV und den Preis der "Vorstellung zur praktischen Prüfung" an die Fahrschule
Ist mein Eindruck richtig, oder habe ich die falschen Infos augeschnappt?
Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet?
Lieben Dank,
Xeroin

 conti69
25.07.2011, 00:30 Uhr
zu: nach Automatikführerschein Handschaltung nachholen
hallo xerion man kann wenn man den fühererschein auf automatik gemacht die handschaltung nachholen.Du mußt in die fahrschule dann wird der antrag gestellt und du brauchst fahrstunden wieviele liegt an dir selber und dann wird die Prüfung beim tüv gemacht.Du mußt auf jedenfall eine Prüfung ablegen.Ich hatte den Fühererschein auf Automatik und habe ihn später auf Handschaltung nachgemacht und ich müßte nochmal in die fahrschule und habe die prüfung auf handschaltung ohne Probleme bestanden.Liebe grüße conti69
 Peg
25.07.2011, 07:36 Uhr
zu: nach Automatikführerschein Handschaltung nachholen
»- die zuständige Behörde wird den Antrag auf jeden Fall bewilligen (?)«
Wenn keine Faktoren (zB körperliche Mängel) dagegen sprechen, schon.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte
An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?
Warnzeichen geben und den Lkw überholen
Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen
Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?
Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt
Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht
Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte
Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann
Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt
Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren
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