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 Wuschel_78 
01.05.2011, 14:00 Uhr
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Hallo Leute!
Habe den FS Kl. C/CE. Holte mir zur Fahrgastbeförderung nun den entsprechenden FS. Gültig in Verbindung mit FS C1E. Leuchtet ein, da alter FS Klasse 3 war und zul Gesamtgewicht bis 7,5 t Besitzstandsrecht und somit höchste unbefristete Klasse. Ein normaler Bulli 8 SP plus Fahrer wiegt ja in aller Regel max. 3,5 t. Kleinbus bis 7,5 t zul. GG hat bis zu 16 Sitzplätze. Darf mit meinem FS ja Busse bis 7,5 t zul. GG leer fahren (weil eben Besitzstandsrecht). Nun meine Frage: Die C1E bzw. auch die C1 hat ja ein zul. GG von 7,5 t. Darf man nun Busse bis 7,5 t (mit Fahrgästen) fahren oder nur die 9-Sitzer? Wie gesagt. P-Schein ist gültig in Verbindung mit C1E. Wär aber irgendwie komisch, sonst wär ja die D1 umsonst für alle, die nen alten FS Klasse 3 haben. Könnten sich den P-Schein besorgen und trotzdem den 7,5 t-Bus fahren. Ärztl. Untersuchungen und F-Zeugnis sind die gleichen beim P-Schein wie bei der Klasse D1/DE. Also wie nu? Sieht jemand durch? Rein nach Zahlen möglich, aber auch verkehrsrechtlich?

 Fahrmeister 
15.05.2011, 18:16 Uhr
zu: Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Mir ist aus deiner Aussage nicht ganz klar ob du auch die D Klassen hast.
Mit deinem erworbenen C,CE Klassen hast du auch C1,bei CE:C1E,BE,T,sofern D1 und DE,sofern D vorhanden
D1: Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 bis 16 Sitzplätze
außer Fahrersitz; Anhänger bis 750 kg.Klasse D: Kraftwagen zur Personen-
beförderung mit mehr als 8 Sitzplätze außer Fahrersitz,Anhänger 750 kg.
Es ist Möglich einen 20 t Omnibus mit bis 16 Sitzplätze mit D1 zu fahren,
falls ich es richtig gelesen habe.
 Wuschel_78 
18.05.2011, 18:57 Uhr
zu: Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Hallo,
sieht so recht keiner bei durch. Gesamtgewicht (P-Schein) ist auf 7,5 to begrenzt. Also allenfalls D 1 bis zu 7,5 to. Gibt ja auch solche mit bis zu 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz. Frage ist nur, ob Genehmigung sich wirklich auf die Art Bus bezieht. Hab ja wie gesagt keine D-Klasse. Kann aber wieder eine der tausend Ausnahmeregelungen sein. Sonst wär der P-Schein ja höchstens bis zur BE ausgestellt, oder nich? Oder vielleicht doch? Grübel... Muß ma horchen, was die Führerscheinstelle dazu meint. Aber vielen Dank nochmal...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Überholen verboten?
Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte
Wo die Verkehrslage unklar ist
In allen Einbahnstraßen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
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