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31.03.2011, 19:58 Uhr

HILFE 2 mal geblitzt in einem Monat

Hallo!
Mir gehts so schlecht!
Folgendes ist passiert:

Ich bin vor wenigen Wochen auf der Autobahn mit 31 zu schnell (nach Abzug der Toleranz) geblitzt worden.
Bescheid ist schon gekommen, mein Vater hat mich als Fahrer angegeben und wieder weggeschickt. Seit dem kam noch nichts zurück, ich rechne mit 150 euro und 3 Punkten.
Ich hab mir vorgenommen dass das echt nicht mehr vorkommt und gestern wurde ich innerorts 11 zu schnell geblitzt.
Ich hab angehalten und bin zu denen hin (kein fest installierter Blitzer) um zu fragen wie schnell ich genau war. Auf dem Foto stand oben 61 km/h also denke ich da ist die Toleranz noch nicht abgezogen.
Ich gehe also von 8 km/h zu schnell aus (nach Abzug der Toleranz).

Jetzt habe ich was von Wiederholungstaten gelesen?
Oh Gott Oh Gott bitte beruhigt mich!
Ab sofort kommt das echt nicht mehr vor. Ich mach mir jetzt richtig Sorgen

Was passiert jetzt?

Danke schonmal :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
01.04.2011, 15:20 Uhr

zu: HILFE 2 mal geblitzt in einem Monat

Das, was du als "Wiederholungstäterschaft" aufgeschnappt hast, ist hier beschrieben:
Richtig ist, dass bei 2 x 26 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung in der Regel ein Fahrverbot verhängt wird.
Falsch ist, dass bei Nichterreichen von "2 x 26" grundsätzlich kein Fahrverbot verhängt werden darf. Dieser Umkehrschluß ist unzulässig.
Beharrlichkeit (oder mangelnde Rechtstreue) liegt vor, wenn zwischen mehreren Tatbeständen ein "innerer Zusammenhang" und "zeitliche Nähe" existiert. Neben den klassischen Regelfällen ("2 x 26")wäre auch im Einzelfall ein Fahrverbot z.B. bei 25 / 21 / 23 km/h begründbar...

Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=2334


Merkst du ....? Hier geht es immer um Überschreitungen im Punktebereich, Das heißt über 20 km/h mehr als erlaubt.
Deine 11 km/h drüber wird dabei nicht beachtet.
Dafür heißt es: Zahlen und draus lernen.

Ein entspanntes WE wünsche ich.

..zum Seitenbeginn

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B

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