Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilia
27.02.2011, 09:10 Uhr

Verwarnungsgeld wg. nicht mit führen eines Warndreiecks

Hallo, zusammen!

Gesten bin ich das erste mal in eine Verkehrskontrolle geraten. Da wurde ich nach Fahrzeugschein u. Führerschein gebeten, was auch ok war. Dann wollte der Beamte noch wissen, ob ich ein Warndreieck dabei habe.....da ich selten mit dem Wagen unterwegs bin und nicht wußte, wo sich das Warndreieck befindet soll ich jetzt 15 Euro Verwarnungsgeld bezahlen. Als ich dein mein Vater fragte, ob da eins drin liegt, sagte er Ja.

Es war dunkel und gleichzeitig war ich "aufgeregt" das ich mir das im Kofferraum auch nicht richtig angeguckt habe.

Dann hat er mich gefragt, ob ich die Tat zugebe, nicht zugebe oder schriftlich Stellung nehme.....und hab dann einfach gesagt, dass ich schriftlich Stellung nehme.

Soll ich dann einfach bezahlen oder soll ich noch schriftlich Stellung nehmen?! Habt ihr da schon Erfahrung gemacht?

Liebe Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.02.2011, 14:09 Uhr

zu: Verwarnungsgeld wg. nicht mit führen eines Warndreiecks

Ich würde zahlen. Und die Kontrolle als nette Lektion ansehen.
Tatsache ist und bleibt: Zum Zeitpunkt der Kontrolle warst du nicht in der Lage, das Dreieck vorzuweisen.

Stelle dir vor, du wärst mit einer Panne liegen geblieben (oder wärst Ersthelfer an einem Unfallort) und hättest, aus der auch so entstandenen Aufregung, das Warndreieck nicht gefunden. Die Folge hätte zum einen teurer, zum anderen fataler werden können:
1. mögliche Folge, ein Knöllchen: Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht: 40 Euro 2 Flenspunkte
alternativ: als Ersthelfer vom Folgeverkehr überrollt werden.

Da lobe ich mir doch eine solche Verkehrskontrolle, oder? ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-109-B

Ich fahre zuerst

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen