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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern buedeleckhard
19.08.2010, 00:17 Uhr

Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Hallo Leute,

ich bin nun schon so einige Jahre als Kraftfahrer auf unseren Straßen unterwegs; die meiste Zeit davon beruflich. Nun bin ich über den Umstand gestolpert, dass der Zusatz "Werktags" unter einem Verkehrsschild bedeutet, dass das Hauptschild (z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung) auf die "werktägliche Zeit" von Montag bis Samstag (ja, SAMSTAG!!!) gilt - ausgenommen sind nur gesetzliche Feiertage.
Das Zusatzschild "Montag bis Freitag" sagt im Grunde nichts anderes aus, als dass nur der Samstag ausgeklammert ist.

Meine Frage: Gilt das Zusatzschild auch an Feiertagen? Gibt es hierzu irgendein Urteil? Diese Frage ist von mir nur interessehalber, weil der eigentliche Grund des entsprechenden Schildes an einem Feiertag oft wenig oder keinen Sinn macht.

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19.08.2010, 09:17 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Mir ist jetzt nicht ganz klar, auf welches Zusatzzeichen sich deine Frage bezieht. Beim Zusatzzeichen "werktags" ist die Sache ganz eindeutig: alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Auch der Samstag ist also ein Werktag.

Beim Zusatzzeichen "Mo-Fr" ist die Sache nach überwiegender Meinung auch klar: Auch wenn ein Feiertag auf einen dieser Tage fällt, so ist er doch vom Zusatzzeichen erfasst. Wenn der 1. Mai als ein Donnerstag ist, dann ist das zwar ein Feiertag, aber dennoch "Mo-Fr". Hierzu gibt es allerdings auch abweichende Meinungen, die besagen, dass das Zeichen "Mo-Fr" an gesetzlichen Feiertagen nicht gelten soll. Ich halte diese Ansicht für falsch.

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19.08.2010, 11:00 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

»Wenn der Platz Werktags (einschl. Feiertage) nicht beparkt werden soll, dann Zeichen 1042-30.«

Nein, eben nicht. "Werktags" schließt Feiertage nicht ein, sondern ausdrücklich aus.

»Für den 1. Mai oder dem 3. Oktober - oder andere Feiertage - müsste sich dann jemand in die Parkbewirtschaftungsbereiche begeben, die Schilder abdecken, soll das Parken an diesen Tagen erlaubt werden.«

Wenn eine Regelung nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gelten soll, dann kann man diese Tage mit dem Zusatzzeichen "Mo-Fr werktags" erreichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2010, 12:04 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Nur wenige ZZ sind in der StVO abgebildet, der Großteil befindet sich im amtlichen VZ-Katalog.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.08.2010, 15:56 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Auf www.sicherestrassen.de findet man so einige.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B

Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren

Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf

Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet