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14.07.2010, 15:10 Uhr

Führerschein 26 Jahre weg Neu ohne Prüfung in BW?

Hallo,ich bin neu hier und hoffe,dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich hatte in 1984 meinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt (1,28Promille)abgegeben.In diesem Jahr(84) bin ich nach Stuttgart gezogen.Meine Arbeitsstelle war nur ein paar Meter von meiner Wohnung entfernt.Deswegen habe ich ihn(den FS)nie wieder abgeholt.Jetzt bin ich leider arbeitslos geworden,und muß feststellen,dass es ohne FS noch viel schwerer ist,einen neuen Arbeitsplatz zu finden.Mit meinem Mofa,dass ich seit dieser Zeit fahre,ohne auffällig geworden zu sein,möchte ich nicht ins Umland fahren müßen.
Gibt es ähnliche Fälle bei denen der FS ohne Prüfung wiedererteilt wurde?
Vielen Dank für Antworten

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14.07.2010, 16:55 Uhr

zu: Führerschein 26 Jahre weg Neu ohne Prüfung in BW?

Hallo.

Im Partnerforum www.verkehrsportal.de gibt es Erfahrungswerte in diesem Bereich.

Sehe ich das richtig, dass keine MPU- Auflage bestand?
Die zwei Jahresfrist, nach der früher zur Erteilung einer neuen FE die theoretische und praktische Prüfung erneut abgelegt werden musste, ist weggefallen. Die Prüfung darf nur noch in begründeten Fällen angeordnet werden.

Einige Bundesländer setzen dennoch in höchst zweifelhafter Praxis eine starre Frist (z.B. 10 Jahre). Bisher hat sich da noch keiner gewehrt.

Für Dich spricht in diesem Fall das regelmäßige Mofa- fahren.

Nun ja, guck mal im Verkehrsportal, ich meine, da gibt es bereits Fälle aus BaWü.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Gegenverkehr

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden